Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ungewohnt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Thießen 17, 06888 Lutherstadt Wittenberg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 15147
EUID
DEW1215.HRB15147
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 27/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Vahl
Adresse
Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/678780
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.03.2026
Eröffnung
11.05.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.06.2026
Prüfungstermin
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ungewohnt GmbH ist am 16.03.2026 mit der Anordnung einer vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Vahl bestellt. Am 11.05.2026 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eröffnet worden. Rechtsanwalt Oliver Vahl ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.06.2026 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 07.07.2026. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Person des Verwalters, zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses und zur Prüfung angemeldeter Forderungen müssen bis zu diesem Termin bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels der Zeit zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 27/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ungewohnt GmbH, Thießen 17, 06888 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 15147), vertr. d.: Greta Hientzsch, Thießen 17, 06888 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführerin), ist am 16.3.2026 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermö…
Az.: 2 IN 27/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ungewohnt GmbH, Thießen 17, 06888 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 15147), vertr. d.: Greta Hientzsch, Thießen 17, 06888 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführerin), ist am 16.3.2026 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Vahl, Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/678780, Fax: 0345/6787810, E-Mail: halle-saale@hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 27/26 : Über das Vermögen der Ungewohnt GmbH, Thießen 17, 06888 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 15147), vertr. d.: Greta Hientzsch, Thießen 17, 06888 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführerin), ist am 11.05.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Oliv…
2 IN 27/26 : Über das Vermögen der Ungewohnt GmbH, Thießen 17, 06888 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 15147), vertr. d.: Greta Hientzsch, Thießen 17, 06888 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführerin), ist am 11.05.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Oliver Vahl, Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/678780, Fax: 0345/6787810, E-Mail: halle-saale@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.06.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2026.
Bis zu diesem Termin müssen bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
* Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.06.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.07.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 11.05.2026
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