Gegenstand ist Einkauf, Verkauf und Aufarbeitung von Mischkunststoffen; Handel mit Kunststoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNI-PROJEKT LTD ist am 01.01.2025 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Mayen eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl. Kfm. Frank Mößle bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 21.02.2025. Ein gemeinsamer Berichts- und Prüfungstermin ist für den 12.03.2025 um 15:00 Uhr im Amtsgericht Mayen angesetzt, in dem unter anderem über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie weitere Angelegenheiten entschieden wird. Später hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 138/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNI-PROJEKT LTD, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21880), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, Dorfstr. 43, 17039 Wulkenzin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bz…
7 IN 138/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNI-PROJEKT LTD, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21880), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, Dorfstr. 43, 17039 Wulkenzin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Mayen, 27.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 138/24.
Über das Vermögen UNI-PROJEKT LTD, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21880),
vertreten durch:
Helmut Winterfeldt, Dorfstr. 43, 17039 Wulkenzin, (Geschäftsführer), wird am 01.01.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 138/24.
Über das Vermögen UNI-PROJEKT LTD, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21880),
vertreten durch:
Helmut Winterfeldt, Dorfstr. 43, 17039 Wulkenzin, (Geschäftsführer), wird am 01.01.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA, Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Insolvenzforderungen sind bis zum 21.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO.)
Berichtstermin am Mittwoch, 12.03.2025, 15:00 Uhr, Saal 220, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten,
welche da sind:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen, hier eventuell Herr Helmut Winterfeldt wie Rubrum (§ 162 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
* Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden;
Prüfungstermin am Mittwoch, 12.03.2025, 15:00 Uhr, Saal 220, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Amtsgericht Mayen, 03.01.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 138/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNI-PROJEKT LTD, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21880), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, c/o UNI-PROJEKT LTD, Kräwerweg 13, 56626 Andernach, (Geschäftsführer), ist am 28.10.2024 um 08:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Ant…
7 IN 138/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNI-PROJEKT LTD, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21880), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, c/o UNI-PROJEKT LTD, Kräwerweg 13, 56626 Andernach, (Geschäftsführer), ist am 28.10.2024 um 08:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA, Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 28.10.2024
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