Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15580
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Insolvenzprofil
UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Herrenpfad Süd 31, 41334 Nettetal
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 15580
EUID
DER1402.HRB15580
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 49/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Udo Becker
Adresse
Brachter Straße 22, 41334 Nettetal
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Kosmetik-Pflegeprodukten einschließlich zu ihrer Herstellung benötigten Rohstoffe, Produkte aus Pharma- und Gesundheitsbereich, Industrie- und Haushaltsreiniger, Haut-, Instrumenten- und Flächendesinfektionsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, pflanzlichen Ölen und Butter sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von kosmetischen Produkten und Erbringung von Beratungsleistungen für Unternehmen in der Kosmetikbranche.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Geprüft werden die Forderung mit Rang 0, lfd. Nr. 11 sowie die Forderungen mit Rang N I, lfd. Nr. 1 bis 3. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin und ist der 20.03.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 49/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15580 eingetragenen UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH, Herrenpfad Süd 31, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Becker, Brachter …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 49/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15580 eingetragenen UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH, Herrenpfad Süd 31, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Becker, Brachter Straße 22, 41334 Nettetal
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en Rang 0, lfd. Nr. 11 und die Forderung/en Rang N I, lfd. Nr. 1 bis 3.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 49/19
Amtsgericht Krefeld, 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 49/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15580 eingetragenen UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH, Herrenpfad Süd 31, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Becker, Brachter …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 49/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15580 eingetragenen UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH, Herrenpfad Süd 31, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Becker, Brachter Straße 22, 41334 Nettetal
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Königsallee 98a, 40215 Düsseldorf schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
91 IN 49/19
Amtsgericht Krefeld, 29.10.2024
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