Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
UNITED INVESTORS Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 96079
EUID
DEK1101.HRB96079
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 93/13
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Eckart Duscha
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Fischertwiete 2, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.09.2025
Stellungnahmefrist
12.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Führung, die Repräsentation und Beteiligung an anderen Unternehmen, die wiederum als Kapitalgesellschaft Investoren und Kapital zusammenbringen, um damit Beteiligungen an Schiffen, Gewerbeimmobilien und weiteren Formen der Kapitalanlagemöglichkeiten zu suchen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITED INVESTORS Holding GmbH, Hamburg, ist die Schlussverteilung angeordnet. Zuvor wurde Rechtsanwalt Eckart Duscha zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung spezifischer Forderungen (lfd. Nr. 9, 10, 21, 22, 23, 25, 29 und 30) umfasste. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 1.869.592,58 EUR, wobei ein Betrag von 85.193,23 EUR zur Verteilung steht. Der Gerichtsbeschluss zur Schlussverteilung sieht vor, dass die Durchführung im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten können bis zum 12.12.2025 Stellung zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zu weiteren Punkten nehmen. Zudem ist die Vergütung und die Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Gloy und Herrn Hauke Bruhn
…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Gloy und Herrn Hauke Bruhn
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 93/13
Amtsgericht Hamburg, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn Hauke Bruhn
wird Rechtsanwalt Eckart Duscha, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 9, 10, 21, 22, 23, 25, 29 und 30. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67g IN 93/13
Amtsgericht Hamburg, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn Hauke Bruhn
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.869.592,58 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 85.193,23 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Auslagen / Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 93/13
Amtsgericht Hamburg, 29.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn Hauke Bruhn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
12.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B418 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 93/13
Amtsgericht Hamburg, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn Hauke Bruhn
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 95.760,19 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.10.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B418 eingesehen werden.
67g IN 93/13
Amtsgericht Hamburg, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96079 eingetragenen UNITED INVESTORS Holding GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Montacer-Kuhssari und Herrn Hauke Bruhn
Sonderinsolvenzverwalter: Rechtsanwalt Eckart Duscha, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg werden die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen gemäß Nr. 7001 WRVG EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Rechtsanwalt Eckart Duscha wurde am 23.07.2025 zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Der Aufgabenbereich des Sonderinsolvenzverwalters umfasste
Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 9, 10, 21, 22, 23, 25, 29 und 30.Der Sonderinsolvenzverwalter hat für seine Tätigkeit Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalter berechnet sich nach § 13 Nr. 2300 RVG (0,5 - 2,5), der Gegenstandswert bezieht sich auf die Vorgänge, die der Sonderinsolvenzverwalter zu prüfen hatte und beträgt Euro.
Neben der Vergütung sind dem Sonderinsolvenzverwalter Auslagen gemäß KV Nr. 7002 WRVG antragsgemäß zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67g IN 93/13
Amtsgericht Hamburg, 19.11.2025
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