Aufhebung des Verfahrens Rheinland-Pfalz HRB 69638

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Unity Relief Alliance NGO gGmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Heinigstraße 26, 67059 Ludwigshafen am Rhein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 69638
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET3104V.HRB69638

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 d IN 87/25 Lu
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Name
Sachverständiger Rechtsanwalt Götz Lautenbach
Rolle
Sachverständiger
Kanzlei
BBL Rechtsanwälte
Adresse
Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main

Termine & Fristen

Nebenmaßnahmen aufgehoben
13.03.2025
Beschluss
29.09.2025

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: Zweck der gemeinnützigen Organisation Unity Relief Alliance NGO gGmbH ist: Humanitäre Hilfe: Die Unity Relief Alliance NGO gGmbH verfolgt das Ziel, humanitäre Hilfe zu leisten und bedürftige Menschen in Notlagen zu unterstützen. Dies umfasst die Bereitstellung von Soforthilfe bei Naturkatastrophen, Konflikten und anderen Krisensituationen sowie langfristige Entwicklungsprojekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen in benachteiligten Gemeinschaften weltweit. Förderung von Gesundheit und Bildung: Die Organisation setzt sich für die Förderung von Gesundheit und Bildung ein, indem sie Programme zur medizinischen Versorgung, Prävention von Krankheiten, Zugang zu sauberem Trinkwasser, Hygieneaufklärung sowie Bildungsinitiativen für Kinder und Erwachsene umsetzt. Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung: Die Unity Relief Alliance NGO gGmbH engagiert sich aktiv in der Armutsbekämpfung und fördert nachhaltige Entwicklungsprojekte, die dazu beitragen, die wirtschaftliche Stabilität und Selbstständigkeit von Gemeinschaften zu verbessern. Dazu gehören Programme zur Förderung von existenzsichernden Einkommen, landwirtschaftlicher Entwicklung, Infrastrukturprojekten und Umweltschutzmaßnahmen. Förderung von Frieden und Völkerverständigung: Die Organisation setzt sich für den Frieden, die Versöhnung und das gegenseitige Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Gesellschaften ein. Sie fördert Dialog und Zusammenarbeit über Grenzen hinweg, um Konflikte zu vermeiden und eine friedliche Koexistenz zu fördern. 20:18 am Rhein Unterstützung von Geflüchteten und Migranten: Die Unity Relief Alliance NGO gGmbH leistet Hilfe und Unterstützung für Geflüchtete und Migranten, indem sie Schutz, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bildung und Integration fördert. Förderung von Frauen- und Kinderrechten: Die Organisation setzt sich aktiv für die Förderung von Frauen- und Kinderrechten ein und bekämpft Diskriminierung, Gewalt und Ausbeutung in allen Formen. Der Zweck der Unity Relief Alliance NGO gGmbH besteht darin, einen positiven und nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in Notlagen zu leisten und eine gerechtere und friedlichere Welt für alle zu schaffen.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Humanitäre Hilfe, Förderung von Gesundheit und Bildung, Armutsbekämpfung sowie Unterstützung von Geflüchteten und Migranten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren der Unity Relief Alliance NGO gGmbH gegen die Antragstellerin DAK-Gesundheit entschieden. Das Gericht hat festgestellt, dass die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen vom 25.09.2025, wonach keine Insolvenzmasse zur Deckung der voraussichtlichen Kosten von 14.332,48 € vorhanden ist, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin hat die Verfahrenskosten zu tragen. Es wird die Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis angeordnet und der Gegenstandswert auf 500,00 € festgesetzt. Mit Beschluss vom 13.03.2025 angeordnete Nebenmaßnahmen wurden aufgehoben. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

3 d IN 87/25 Lu 29.09.2025 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren DAK-Gesundheit, FZMB Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 10, 67059 Ludwigshafen am Rhein, - Antragstellerin - g e g e n Unity Relief Alliance NGO gGmbH, Heinigstr. 26, 67059 Ludwigshafen am Rhein …

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

3 d IN 87/25 Lu 29.09.2025 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren DAK-Gesundheit, FZMB Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 10, 67059 Ludwigshafen am Rhein, - Antragstellerin - g e g e n Unity Relief Alliance NGO gGmbH, Heinigstr. 26, 67059 Ludwigshafen am Rhein …

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