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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unterstützungskasse des Bundesverbandes mittelständischer Versorgungseinrichtung e.V. ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Karlsruhe. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 17-26) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 30.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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