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Insolvenzprofil
Usta & Malcok Handel und Vermietung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Martin-Siebert-Straße 9, 51647 Gummersbach
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 30223
EUID
DER3306.HRA30223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 50/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
10.11.2023
Berichtstermin
24.07.2024 , 09:30 Uhr
Einsichtnahme
19.05.2026
Prüfungstermin
19.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Usta & Malcok Handel und Vermietung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist am 10.11.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde der Eröffnungsbeschluss am 16.01.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenerbarer Unrichtigkeit berichtigt, um die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers korrekt darzustellen. Im schriftlichen Verfahren sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 19.06.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 19.05.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln aus. Zudem wurde für den 24.07.2024 ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine vergleichsweise Vereinbarung mit dem Generalbevollmächtigten der persönlich haftenden Gesellschafterin anberaumt, bei der ein Betrag von 10.000,00 EUR an die Insolvenzmasse gezahlt werden soll. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30223 eingetragenen Usta & Malcok Handel und Vermietung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martin-Siebert-Str. 9, 51647 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich ha…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30223 eingetragenen Usta & Malcok Handel und Vermietung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martin-Siebert-Str. 9, 51647 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94098 eingetragene Carnaper 43 Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) GmbH, Martin-Siebert-Str. 9, 51647 Gummersbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ernst-Werner Quambusch, Schuchardstraße 1, 42275 Wuppertal,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 50/23
Amtsgericht Köln, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30223 eingetragenen Usta & Malcok Handel und Vermietung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martin-Siebert-Str. 9, 51647 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich ha…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30223 eingetragenen Usta & Malcok Handel und Vermietung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martin-Siebert-Str. 9, 51647 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94098 eingetragene Carnaper 43 Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) GmbH, Martin-Siebert-Str. 9, 51647 Gummersbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ernst-Werner Quambusch, Schuchardstraße 1, 42275 Wuppertal,
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 10.11.2023 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es nach Carnaper 43 Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) heißt:
diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ernst-Werner Quambusch.
Gründe:
Der Beschluss war wie geschehen zu berichtigen, da die Abberufung des Geschäftsführers Burkhard Kuhr bereits am 05.09.2023 in das Handelsregister eingetragen worden ist.
70k IN 50/23
Amtsgericht Köln, 16.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30223 eingetragenen Usta & Malcok Handel und Vermietung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martin-Siebert-Str. 9, 51647 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich ha…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30223 eingetragenen Usta & Malcok Handel und Vermietung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Martin-Siebert-Str. 9, 51647 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94098 eingetragene Carnaper 43 Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) GmbH, Martin-Siebert-Str. 9, 51647 Gummersbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ernst-Werner Quambusch, Schuchardstraße 1, 42275 Wuppertal,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) vergleichsweise Vereinbarung mit dem Generalbevollmächtigten der Carnaper 43 Verwaltung UG über die Zahlung eines Betrages von 10.000,00 EUR an die Insolvenzmasse
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 24.07.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 50/23
Amtsgericht Köln, 25.06.2024
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