Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 17943
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 17943
EUID
DER2713.HRB17943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
84 IN 13/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Taher Borghol
Adresse
Wolbecker Straße 9 b, 48155 Münster
Termine & Fristen
Niederschrift
03.12.2025
Einstellung
17.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UT & Trading UG (haftungsbeschränkt) ist mangels kostendeckender Masse eingestellt worden (§ 207 InsO). Der Vorschussbetrag in Höhe von 2.550,00 EUR ist entsprechend der Vorschrift § 207 Abs. 3 InsO auf die Verwaltervergütung und die Gerichtskosten verteilt worden. Soweit die Niederschrift vom 3.12.2025 den Vorschussbetrag mit 2.500,00 EUR anführt, handelt es sich insoweit um einen offensichtlichen Schreibfehler im Sinne von § 319 ZPO i.V.m. § 4 InsO. Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 13/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17943 eingetragenen UT & Trading UG (haftungsbeschränkt), Mondstr. 1, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Taher Borghol, Wolbecker Straße 9 b, 48155 Münst…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 13/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17943 eingetragenen UT & Trading UG (haftungsbeschränkt), Mondstr. 1, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Taher Borghol, Wolbecker Straße 9 b, 48155 Münster
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Der Vorschussbetrag in Höhe von 2.550,00 EUR ist entsprechend der Vorschrift § 207 Abs. 3 InsO auf die Verwaltervergütung und die Gerichtskosten verteilt worden.
Soweit die Niederschrift vom 3.12.2025 den Vorschussbetrag mit 2.500,00 EUR anführt, handelt es sich insoweit um einen offensichtlichen Schreibfehler im Sinne von § 319 ZPO i.V.m. § 4 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
84 IN 13/23
Amtsgericht Münster, 17.12.2025
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