Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Uwe Johannsen Stahlbetonbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 1550
EUID
DEX1112R.HRB1550
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 398/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtspflegerin Daly
Adresse
Südergraben 22, 24937 Flensburg
Termine & Fristen
Anordnung schriftliches Verfahren
14.04.2026
Fristende Einwendungen
19.05.2026
Beschluss Zustimmung Verkauf
22.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Uwe Johannsen Stahlbetonbau GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde mit Insolvenzeröffnung an die Betonbau Hansen GmbH verkauft. Das Amtsgericht Flensburg hat am 14.04.2026 ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, um über die Zustimmung zum Verkauf zu beschließen. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 19.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt vorzulegen. Da keine wirksamen Einwendungen erhoben wurden, gilt die Zustimmung gem. § 162 Abs. 2 InsO zum Verkauf des Geschäftsbetriebs zu einem Gesamtkaufpreis von € 141.531,73 als erteilt. Dies hat das Amtsgericht Flensburg am 22.05.2026 durch die Rechtspflegerin Daly bestätigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 398/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Uwe Johannsen Stahlbetonbau GmbH, Am Bullweg 9, 25873 Oldersbek, vertreten durch die Geschäftsführer Broder Hansen und Kathrin Möller
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 1550 HU
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwal…
56 IN 398/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Uwe Johannsen Stahlbetonbau GmbH, Am Bullweg 9, 25873 Oldersbek, vertreten durch die Geschäftsführer Broder Hansen und Kathrin Möller
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 1550 HU
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung gem. § 162 Abs. 2 InsO zu dem Verkauf des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin an die Betonbau Hansen GmbH gemäß anliegendem Unternehmenskaufvertrag.
Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde mit Insolvenzeröffnung an die Betonbau Hansen GmbH verkauft, deren Gesellschafter die Geschäftsführer der hiesigen Schuldnerin, Herr Broder Hansen und Frau Kathrin Möller sind. Der Verkauf des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin zu einem Gesamtkaufpreis von € 141.531,73 stellt ein für die Masse günstiges Ergebnis dar.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Flensburg
Flensburg, 22.05.2026
56 IN 398/25
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Amtsgericht Flensburg
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Uwe Johannsen Stahlbetonbau GmbH, Am Bullweg 9, 25873 Oldersbek, vertreten durch die Geschäftsführer Broder Hansen und Kathrin Möller
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Registe…
Amtsgericht Flensburg
Flensburg, 22.05.2026
56 IN 398/25
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Amtsgericht Flensburg
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Uwe Johannsen Stahlbetonbau GmbH, Am Bullweg 9, 25873 Oldersbek, vertreten durch die Geschäftsführer Broder Hansen und Kathrin Möller
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 1550 HU
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Flensburg am 22.05.2026 durch die Rechtspflegerin Daly beschlossen:
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Die Zustimmung gem. § 162 Abs. 2 InsO zu dem Verkauf des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin an die Betonbau Hansen GmbH gemäß anliegendem Unternehmenskaufvertrag zu einem Gesamtkaufpreis von ... gilt als erteilt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Daly
Rechtspflegerin
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