Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vahle, Andreas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Deupenbühl 2, 32584 Löhne
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 2103
EUID
DER2108.HRA2103
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 122/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Jahnstraße 12-14, 32049 Herford
Termine & Fristen
Antragseingang
10.02.2025
Eröffnung
31.07.2025 , 12:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.09.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
16.10.2025
Berichtstermin
21.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Andreas Vahle ist am 31.07.2025 um 12:23 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.02.2025 beim Gericht eingegangen. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 30.09.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.10.2025. Am 16.10.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Zudem ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig anerkannt worden; die Restschuldbefreiung erlangt der Schuldner, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Andreas Vahle, Deupenbühl 2, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 2103 eingetragenen Firma Vahle Technischer Großhandel- Ingenieurbüro für Antriebstechnick e.K.
Verfa…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Andreas Vahle, Deupenbühl 2, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 2103 eingetragenen Firma Vahle Technischer Großhandel- Ingenieurbüro für Antriebstechnick e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sebastian Birke, Mindener Straße 2 , 32545 Bad Oeynhausen
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten der § 295,295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 122/25
Amtsgericht Bielefeld, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 122/25
Über das Vermögen
des Herrn Andreas Vahle, Deupenbühl 2, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 2103 eingetragenen Firma Vahle Technischer Großhandel- Ingenieurbüro für Antriebstechnick e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 122/25
Über das Vermögen
des Herrn Andreas Vahle, Deupenbühl 2, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 2103 eingetragenen Firma Vahle Technischer Großhandel- Ingenieurbüro für Antriebstechnick e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 31.07.2025, um 12:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Jahnstraße 12-14, 32049 Herford.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 07.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Streuerstrafstat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 122/25
Bielefeld, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Andreas Vahle, Deupenbühl 2, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 2103 eingetragenen Firma Vahle Technischer Großhandel- Ingenieurbüro für Antriebstechnick e.K.
ist a…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Andreas Vahle, Deupenbühl 2, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 2103 eingetragenen Firma Vahle Technischer Großhandel- Ingenieurbüro für Antriebstechnick e.K.
ist am 16.10.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 122/25
Amtsgericht Bielefeld, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 122/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Andreas Vahle, Deupenbühl 2, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 2103 eingetragenen Firma Vahle Technischer Großhandel- Ingenieurbüro für Antriebstechnick …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 122/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Andreas Vahle, Deupenbühl 2, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 2103 eingetragenen Firma Vahle Technischer Großhandel- Ingenieurbüro für Antriebstechnick e.K.
ist am 14.04.2025, um 10:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Jahnstraße 12-14, 32049 Herford bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 122/25
Amtsgericht Bielefeld, 14.04.2025
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