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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 03.07.2026 um 15:16 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der van Blanken GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83932, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über Gegenstände ihres Vermögens eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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