Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Entwicklung von Marken und Handel mit zugehörigen Produkten aus den Bereichen Mode (Sommer-/Winterbekleidung), Modeaccessoires (Taschen, Handtaschen, etc.), Schmuck (bestehend aus natürlichen und unnatürlichen Materialien) und Körperpflege (Parfüm, etc.) sowie die Steuerung aller notwendigen Prozesse zur Herstellung und zum Vertrieb der oben aufgeführten Produktgruppen. Dazu gehören Importe und Exporte von natürlichen und unnatürlichen Materialien jeglicher Art, die zur Herstellung und zum Vertrieb der oben aufgeführten Produktgruppen beitragen.
Das Amtsgericht Freiburg hat über den Antrag der Van Klock UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Konstanz einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.
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