Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
van Netten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heßlingsweg 30, 44309 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 9690
EUID
DER2402.HRB9690
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 158/12
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel
Adresse
Sonnenhoffeld 10, 6370 Kitzbühel
Termine & Fristen
Schlusstermin
11.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Produktion von und der Handel mit .Nahrungs- und Genußmitteln aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Netten GmbH ist eröffnet. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 10.074.351,26 EUR zugrunde gelegt und ein Regelsatz von 500 % angewendet wurde. Die Festsetzung erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Zuschlagsfaktoren wie der Fortführung des Betriebs, der Abwicklung eines Investorenprozesses, der Bearbeitung von Arbeitnehmerbelangen, der Verwertung von Immobilien sowie komplexer Haftungs- und Konzernfragen. Ein Gläubigerausschuss war eingesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 12.014.717,23 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 153.017,19 EUR zur Verfügung. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist für den 11.06.2026 anberaumt. Die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und die Bemerkungen des Gläubigerausschusses liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Netten GmbH ist eröffnet. Das Gericht hat die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 10.074.351,26 EUR zugrunde gelegt wurde. Der Schuldnerbetrieb war zunächst fortgeführt worden. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Netten GmbH ist eröffnet. Das Gericht hat die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 10.074.351,26 EUR zugrunde gelegt wurde. Der Schuldnerbetrieb war zunächst fortgeführt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 153.017,19 EUR zur Verfügung, während Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 12.014.717,23 EUR angezeigt wurden. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) wurde auf den 11. Juni 2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 158/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 9690 eingetragenen van Netten GmbH, Heßlingsweg 30, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel, Sonnenhoffeld 10, AUT-6370 …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 158/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 9690 eingetragenen van Netten GmbH, Heßlingsweg 30, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel, Sonnenhoffeld 10, AUT-6370 Kitzbühel
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 10.074.351,26 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 500 % des Regelsatzes festgesetzt.
Folgende Zuschlagsfaktoren wurden berücksichtigt. Der Betrieb ist zunächst fortgeführt worden. Ein Überschuss konnte nicht erwirtschaftet werden, so dass ein Zuschlag ohne Aufstellung einer Vergleichsberechnung zu gewähren ist. Des weiteren hat der Verwalter den im Eröffnungsverfahren bereits angestoßenen Investorenprozess fortgeführt und hierbei mit etwa 60 Interessenten Verhandlungen geführt. Aufgrund des erfolglosen Investorenprozesses wurde die geordnete Ausproduktion initiiert. Der Verwalter war außerdem mit den Arbeitnehmerbelangen von ursprünglich 232 Arbeitnehmern beschäftigt. Weiterer Mehraufwand ist durch die Verwertung der Immobilie enstanden. Die komplexe Konzernstruktur sowie die Bearbeitung von Sonderrechten rechtfertigen ebenfalls eine Erhöhung der Vergütung. Gleiches gilt für Finanzierungsfragen während der Fortführung des Geschäftsbetriebs im eröffneten Verfahren. Des weiteren wurde die Frage der Nachhaftung für öffentlich-rechtliche Beiträge bearbeitet. Ein weiterer Faktor war die Prüfung kartellrechtlicher Fragen (Zuckerkartell). Es wurde die Prüfung und Aufarbeitung möglicher Organ- bzw. Gessellschafterhaftungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag der Schuldnerin geprüft. Die Befassung mit Haftungsansprüche übersteigt vorliegend deutlich den Rahmen des Durchschnittsverfahrens. Ebenso verhält es sich mit den Passiva und der Gläubigeranzahl. Schließlich war während des gesamten Verfahrens ein Gläubigerausschuß eingesetzt. Insgesamt haben 6 der 9 Gläubigerausschusssitzungen im eröffneten Verfahren stattgefunden.
In der Gesamtschau erscheint die beantragte Erhöhung angemessen.Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.07.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
258 IN 158/12
Amtsgericht Dortmund, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 158/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 9690 eingetragenen van Netten GmbH, Heßlingsweg 30, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel, Sonnenhoffeld 10, AUT-6370 …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 158/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 9690 eingetragenen van Netten GmbH, Heßlingsweg 30, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel, Sonnenhoffeld 10, AUT-6370 Kitzbühel
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf
Donnerstag, 11.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie die Bemerkungen des Gläubigerausschusses zur Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 aus.
258 IN 158/12
Amtsgericht Dortmund, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 158/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 9690 eingetragenen van Netten GmbH, Heßlingsweg 30, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel, Sonnenhoffeld 10, AUT-6370 …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 158/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 9690 eingetragenen van Netten GmbH, Heßlingsweg 30, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel, Sonnenhoffeld 10, AUT-6370 Kitzbühel
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 12.014.717,23 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 153.017,19 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
258 IN 158/12
Amtsgericht Dortmund, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 158/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 9690 eingetragenen van Netten GmbH, Heßlingsweg 30, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel, Sonnenhoffeld 10, AUT-6370 …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 158/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 9690 eingetragenen van Netten GmbH, Heßlingsweg 30, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel, Sonnenhoffeld 10, AUT-6370 Kitzbühel
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
258 IN 158/12
Amtsgericht Dortmund, 07.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.