Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 22547
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
van Ommen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Goldene Meile 4, 53498 Bad Breisig
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 22547
EUID
DET2210V.HRB22547
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 158/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Obermüller
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Telefon
0228/81000-56
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
04.03.2026 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.04.2026
Berichtstermin
19.05.2026 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
19.05.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Organisation von sowie Teilnahme an Motorsportveranstaltungen - ferner Handel mit Motorsportartikeln und Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Motorsport.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der van Ommen GmbH ist am 04.03.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dirk Obermüller ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.04.2026 anzumelden. Für den 19.05.2026 sind ein Berichtstermin und ein Prüfungstermin angesetzt, an denen über die Bestellung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO entschieden werden soll. Am 11.05.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Verfahren ist somit mangels Masse voraussichtlich einzustellen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/25 : Über das Vermögen der van Ommen GmbH, Goldene Meile 4, 53498 Bad Breisig (AG Koblenz, HRB 22547), vertr. d.: Jörg van Ommen, Schornsberg 22, 53332 Bornheim, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie…
6 IN 158/25 : Über das Vermögen der van Ommen GmbH, Goldene Meile 4, 53498 Bad Breisig (AG Koblenz, HRB 22547), vertr. d.: Jörg van Ommen, Schornsberg 22, 53332 Bornheim, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228/81000-56, Fax: 0228/81000-820, E-Mail: rae-bonn@dhpg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.04.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Dienstag, 19.05.2026, 09:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Im Einzelnen sind konkret folgende besonderen Beschlüsse gemäß § 160 InsO
zu fassen:
* Der Insolvenzverwalter wird nach § 160 InsO ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder Schiedsvertrag zu schließen;
* Der Insolvenzverwalter wird nach § 160 InsO ermächtigt, das schuldnerische Unternehmen teilweise oder im Ganzen zu veräußern;
* Die Gläubigerversammlung genehmigt die bereits vorgenommenen Verwertungshandlungen und stimmt den noch zu erfolgenden Verwertungshandlungen zu, auch durch Beauftragung eines Verwertungsunternehmens.
* Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den schuldnerischen Geschäftsbetrieb stillzulegen.
* Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die Zeiträume nach Einstellung der Geschäftstätigkeit einen Antrag auf Befreiung von der Prüfungspflicht nach bspw. § 71 Abs. 3 GmbHG analog zu stellen.
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Dienstag, 19.05.2026, 09:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 04.03.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agaw.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Ommen GmbH, Goldene Meile 4, 53498 Bad Breisig (AG Koblenz, HRB 22547), vertr. d.: Jörg van Ommen, Schornsberg 22, 53332 Bornheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 11.05.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllun…
6 IN 158/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Ommen GmbH, Goldene Meile 4, 53498 Bad Breisig (AG Koblenz, HRB 22547), vertr. d.: Jörg van Ommen, Schornsberg 22, 53332 Bornheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 11.05.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
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