Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VAULT 14 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 149386
EUID
DEK1101.HRB149386
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
09.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der VAULT 14 UG (haftungsbeschränkt), eine Gesellschaft mit dem Gegenstand der Erbringung von Media- und Marketing Dienstleistungen, die ihren Sitz ehemals in der Münsterstraße 6, 22529 Hamburg hatte, wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Die Antragstellerin ist Nacy Katharina Levermann, die als Geschäftsführerin der Schuldnerin vertritt. Das Amtsgericht Hamburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 InsO ergangen. Gegen die Entscheidung steht der Antragstellerin das Recht auf sofortige Beschwerde zu, die innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 61/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VAULT 14 UG (haftungsbeschränkt),
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Media- und Marketing Dienstleistungen etc., ehemals: Münsterstraße 6, 22529 Hamburg (AG Hamburg, HRB 149386)
vertr. d.: Nacy Katharina Levermann (Geschäftsführerin),…
67h IN 61/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VAULT 14 UG (haftungsbeschränkt),
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Media- und Marketing Dienstleistungen etc., ehemals: Münsterstraße 6, 22529 Hamburg (AG Hamburg, HRB 149386)
vertr. d.: Nacy Katharina Levermann (Geschäftsführerin),
ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 09.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.