Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zur Hoppecke 6, 34508 Willingen
Handelsregister
Amtsgericht Korbach HRB 1502
EUID
DEM1608.HRB1502
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 204/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.04.2024
Fristende Stellungnahme
22.04.2025
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
29.04.2025
Aufhebung des Verfahrens
01.06.2026 , 13:48 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Versendung von Druckerzeugnissen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zum 22.04.2024 angeordnet. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung beschlossen, wobei die Beteiligten bis zum 22.04.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis erhielten. Das Verfahren ist am 01.06.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH wurde vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 204/18 durchgeführt. Der Geschäftsführer Herr Boguslaw Kozik vertritt die Gesellschaft gesetzlich. Im Verfahren waren Rechtsanwälte Dr. Klocke & Kollegen als Verfahrensbevollm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH wurde vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 204/18 durchgeführt. Der Geschäftsführer Herr Boguslaw Kozik vertritt die Gesellschaft gesetzlich. Im Verfahren waren Rechtsanwälte Dr. Klocke & Kollegen als Verfahrensbevollmächtigte sowie Rechtsanwalt Simon Beckschäfer als Insolvenzverwalter tätig. Das Gericht hat nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 22.04.2024 war. Im weiteren Verlauf stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu. Nach Anzeige des Verwalters betrugen die festgestellten Insolvenzforderungen im Range des § 38 InsO 467.192,58 €. Die Quote belief sich auf knapp 21 %, was einem Betrag von 101.223,08 € entspricht. Das Insolvenzverfahren ist heute, am 01.06.2026, um 13:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum La…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum Langenberg 1, 34508 Willingen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 230a niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 204/18
Amtsgericht Paderborn, 11.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum Lange…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum Langenberg 1, 34508 Willingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Klocke & Kollegen, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt
wird heute, am 01.06.2026, um 13:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 204/18
Amtsgericht Paderborn, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum La…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum Langenberg 1, 34508 Willingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Klocke & Kollegen, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.04.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 204/18
Amtsgericht Paderborn, 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum La…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum Langenberg 1, 34508 Willingen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Insolvenzforderungen
im Range des § 38 InsO 467.192,58 €.
Die Quote wird sich auf knapp 21 % belaufen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 101.223,08 €.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 204/18
Amtsgericht Paderborn, 29.04.2025
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