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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Handel mit, die Entwicklung und der Vertrieb von diagnostischen Produkten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vela Diagnostics Germany GmbH, Hamburg, ist am 01.10.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, zudem wurde den Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Am 23.12.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO vorliegt.
Originalbekanntmachung
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