Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Veloria GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 6199
EUID
DEM1706.HRB6199
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn
Aktenzeichen
9 IN 25/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne
Adresse
Am Löffelberg 14, 65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon
06431/945260
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
04.05.2026 , 11:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Veloria GmbH, vertreten durch Tomislav Matic, ist am 04.05.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Limburg a. d. Lahn fortgeschritten. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung steht der Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubigern die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 25/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Veloria GmbH, Grabenstraße 13, 65549 Limburg a. d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6199), vertr. d.: Tomislav Matic, 1 Oak Vllord Holiday Homes, Ap. No. 1,, R95X529 Milltown, Borris CO Kilkenny, IRLAND, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 um 11:30 Uh…
9 IN 25/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Veloria GmbH, Grabenstraße 13, 65549 Limburg a. d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6199), vertr. d.: Tomislav Matic, 1 Oak Vllord Holiday Homes, Ap. No. 1,, R95X529 Milltown, Borris CO Kilkenny, IRLAND, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne, Am Löffelberg 14, 65549 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/945260, Fax: 06431/9452629, E-Mail: thomas.thoene@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 04.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.