Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VentaMax GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heinrich-Rohlmann-Straße 6, 50829 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 90998
EUID
DER3306.HRB90998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 112/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist zur Kostenvorschusszahlung
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Großhandel mit aktiven und passiven Beschichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VentaMax GmbH ist anhängig. Zunächst stellte der Insolvenzverwalter fest, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Bis zum 08.06.2026 bestand die Möglichkeit, einen Kostenvorschuss in Höhe von 2.800,00 EUR zu leisten, um die Einstellung des Verfahrens mangels Masse abzuwenden. Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis wurden auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 65.529,23 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 548,92 EUR zur Verfügung, abzüglich möglicher restlicher Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VentaMax GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 145 IN 112/19 anhängig. Zunächst teilte der Insolvenzverwalter mit, dass die Insolvenzmasse nicht ausreiche, um die Verfahrenskosten zu decken (§§ 207, 54 InsO). Bis zum 08.06.2026 bestand die Möglichkeit, e…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VentaMax GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 145 IN 112/19 anhängig. Zunächst teilte der Insolvenzverwalter mit, dass die Insolvenzmasse nicht ausreiche, um die Verfahrenskosten zu decken (§§ 207, 54 InsO). Bis zum 08.06.2026 bestand die Möglichkeit, einen Kostenvorschuss in Höhe von 2.800,00 EUR zu leisten, um eine Einstellung mangels Masse abzuwenden; andernfalls wäre das Verfahren eingestellt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 65.529,23 EUR. Für die Verteilung stand ein Betrag von 548,92 EUR zur Verfügung. Zudem wurde die Vergütung und die erstattungsfähigen Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Masse von 742,67 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 112/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 90998 eingetragenen VentaMax GmbH, Steinedorfer Straße 45, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Greife, Dr.-Simons-Straße 5, 50679 Köln un…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 112/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 90998 eingetragenen VentaMax GmbH, Steinedorfer Straße 45, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Greife, Dr.-Simons-Straße 5, 50679 Köln und Herrn Arnold Alexander Karl Janke, Pescherstraße 13, 50765 Köln
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 08.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 800,00 EUR bei der Zahlstelle Wuppertal, IBAN DE40370100500011406502 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 112/19
Amtsgericht Wuppertal, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 112/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 90998 eingetragenen VentaMax GmbH, Steinedorfer Straße 45, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Greife, Dr.-Simons-Straße 5, 50679 Köln un…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 112/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 90998 eingetragenen VentaMax GmbH, Steinedorfer Straße 45, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Greife, Dr.-Simons-Straße 5, 50679 Köln und Herrn Arnold Alexander Karl Janke, Pescherstraße 13, 50765 Köln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 65.529,23 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 548,92 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 112/19
Amtsgericht Wuppertal, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 112/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 90998 eingetragenen VentaMax GmbH, Steinedorfer Straße 45, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Greife, Dr.-Simons-Straße 5, 50679 Köln un…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 112/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 90998 eingetragenen VentaMax GmbH, Steinedorfer Straße 45, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Detlef Greife, Dr.-Simons-Straße 5, 50679 Köln und Herrn Arnold Alexander Karl Janke, Pescherstraße 13, 50765 Köln
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 742,67 EUR zugrunde gelegt. Das Gericht hat vorliegend als Vergütung den in § 2 Abs. 2 InsVV geregelten Mindestbetrag der Vergütung unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.03.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 eingesehen werden.
145 IN 112/19
Amtsgericht Wuppertal, 22.06.2026
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