Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Veritas AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Stettiner Straße 1 - 9, 63571 Gelnhausen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 11027
EUID
DEM1502.HRB11027
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
106/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Jürgen Krebaum
Adresse
Deutschordenstraße 26, 63571 Gelnhausen
Termine & Fristen
Antragstellung
30.01.2023
Beschluss
02.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erzeugung von Waren aller Art aus Kunststoff, Gummi und Metall oder aus verwandten oder zur Erzeugung in dem Fabrikbetrieb der Gesellschaft sich eignenden Stoffe sowie der Handel mit eigenen oder fremden Erzeugnissen vorstehend genannter Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Veritas AG ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland festgesetzt. Der Antrag auf Festsetzung wurde am 30.01.2023 gestellt. Der Insolvenzverwalter hat keine Bedenken gegen den Antrag geäußert. Die Festsetzung basiert auf einem Stundensatz von 300,00 EUR gemäß § 17 InsVV sowie den Regelungen zu Auslagen und Umsatzsteuer. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau eingesehen werden. Die Entscheidung wurde am 02.02.2024 bekannt gemacht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 106/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Veritas AG, Stettiner Straße 1-9, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 11027), vertr. d.: Jürgen Krebaum, Deutschordenstraße 26, 63571 Gelnhausen, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland festgesetzt worden.…
70 IN 106/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Veritas AG, Stettiner Straße 1-9, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 11027), vertr. d.: Jürgen Krebaum, Deutschordenstraße 26, 63571 Gelnhausen, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hanau eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.01.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler Hermes Deutschland die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde.
Der Insolvenzverwalter wurde zu dem Antrag gehört und hat erklärt, keine Bedenken hiergegen zu haben
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 02.02.2024
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