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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, das Vermieten und das Veräußern von Liegenschaften im In- und Ausland; die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauprojekten; Neubau, Umnutzung und Modernisierung aller Art im In- und Ausland; als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung sowie als Bauträger im Wohn-, Gewerbe- und Pflegeeinrichtungsbau im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Vermittlung von Immobilien; das Verleasen von bebauten und unbebauten Grundstücken und beweglichen Gegenständen an andere Unternehmen; die Beratung von Immobilieneigentümern und Investoren insbesondere bei Bestandsanalyse, Projektentwicklung, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung, Finanzierung, Vermietung und Verkauf; die Planung, Durchführung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen und Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien im In- und Ausland; die Vermittlung und Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien; die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes sowie der Ausbau der Stromversorgung aus Kraft-Wärme- Kupplung sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, sowie die Gründung und Beteiligung an Gesellschaften, deren Gesellschaftszweck auf die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ausgerichtet ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VERVE DOMIZIL GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.04.2024. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 26.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Gegen den Beschluss steht jedem Beteiligten, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
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