die Übernahme der Komplementärstellung in der Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde Herr Rechtsanwalt Stephan Münzel zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen umfasst. Es wurden Beschlüsse zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des Insolvenzverwalters ergangen. Für die Prüfung der noch nicht geprüften Forderungen wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 25.03.2026 festgelegt ist. Bis zu diesem Termin muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Glandien
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67a IN 59/19
Amtsgericht Hamburg, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Glandien
wird Herr Rechtsanwalt Stephan Münzel, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung zur lfd. Nr. 2. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67a IN 59/19
Amtsgericht Hamburg, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Glandien
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 59/19
Amtsgericht Hamburg, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Glandien
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67a IN 59/19
Amtsgericht Hamburg, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95542 eingetragenen Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbh, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Glandien
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 132.361.363,31 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 9.430,69 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67a IN 59/19
Amtsgericht Hamburg, 16.07.2026
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