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Insolvenzprofil
Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Palmaille 75, 22767 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 136140
EUID
DEK1101.HRB136140
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 355/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Objekt Limes Haus GmbH & Co. KG und an der FHH Immobilienfonds Nr. 6 GmbH & Co. KG, deren Gegenstand der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien und Immobilienbeteiligungen ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 67, 22767 Hamburg, ist die Erweiterung des Aufgabenbereichs des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast erfolgt. Durch Beschluss vom 11.02.2019 ist er dazu ermächtigt, auch die nachgemeldeten Forderungen zur laufenden Nummer 20 und 21 als Sonderinsolvenzverwalter zu prüfen. Er allein hat in diesem Bereich die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Aufgabenbereich des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast wurde durch Beschlüsse vom 11.02.2019 und 01.04.2025 erweitert, um nachgemeldete Forderungen zu prüfen. Im weiteren Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Aufgabenbereich des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast wurde durch Beschlüsse vom 11.02.2019 und 01.04.2025 erweitert, um nachgemeldete Forderungen zu prüfen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die noch nicht geprüften nachträglich angemeldeten Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.05.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 355/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragenen Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Staats,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 355/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragenen Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Staats,
wird der Aufgabenbereich des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg lt. Beschluss vom 11.02.2019 dahin erweitert, dass er auch die nachgemeldeten Forderungen zur lfd. Nr. 20 und 21 als Sonderinsolvenzverwalter zu prüfen hat.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596).
Ein solcher Fall liegt hier vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 355/18
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 355/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragenen Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Staats,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 355/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragenen Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Staats,
wird der Aufgabenbereich des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter lt. Beschlüssen vom 11.02.2019 und vom 01.04.2025 dahin erweitert, dass er auch die nachgemeldete Forderung zur lfd. Nr. 22 als Sonderinsolvenzverwalter zu prüfen hat.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596).
Ein solcher Fall liegt hier vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 355/18
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 355/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragenen Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Staats,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 355/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragenen Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Staats,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 355/18
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2025
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