Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HANSA MARBURG" mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, die auf Basis der Insolvenzmasse in Höhe von 48.577,81 EUR unter Berücksichtigung eines Abschlags von 20 % aufgrund der geringen Komplexität des Falls festgesetzt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter die Schlussverteilung angezeigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 44.944,28 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 4.457.723,39 EUR sind zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 14.04.2024 bestimmt. Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 27.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 20/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HANSA MARBURG" mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34137 HB),
vertreten durch:
Danica Aila Stubbman…
Amtsgericht Bremen 27.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 20/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HANSA MARBURG" mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34137 HB),
vertreten durch:
Danica Aila Stubbmann, Kleine Waage-Str. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Mit Antrag vom 04.08.2021 (s. Bl. 105 ff. d.A.) beantragt der Insolvenzverwalter die Vergütung für seine Tätigkeiten im eröffneten Insolvenzverfahren.
Die zur Ermittlung der Regelvergütung zugrunde zulegende Berechnungsgrundlage ergibt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und beträgt vorliegend € 48.577,81. Daraus ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde im Rahmen der Gesamtbetrachtung gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um einen Abschlag in Höhe von 20 % gekürzt. Bei der Festsetzung der Vergütung sind der Umfang und die Schwierigkeit der Geschäftsführung zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche Tätigkeit der Schuldnerin beschränkte sich auf die Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin der Schiffahrts-Gesellschaft "HANSA MARBURG" mbH & CO. KG. Bereits im Rahmen der Sachverständigentätigkeit konnte vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgestellt werden, dass das Stammkapital vollständig eingezahlt worden und eine Betriebsfortführung ausgeschlossen ist. Ebenfalls bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der später als Insolvenzverwalter bestellte Antragsteller noch in seiner Funktion als Sachverständiger in seinem Gutachten festgestellt, dass der einzige Vermögensgegenstand der Schuldnerin in Form eines Kontoguthabens bei der Stadtsparkasse Hamburg besteht. Dem Gutachten zufolge, dem nachfolgenden Bericht gem. §156 InsO und den weiteren Sachstandsberichten kann nicht entnommen werden, dass es seitens des Insolvenzverwalters hinsichtlich evtl. weiterer Aktiva noch weiterer Ermittlungen bedurfte. Die einzige Verwertungshandlung des Insolvenzverwalters bestand somit darin, das Kontoguthaben zur Masse zu ziehen. Da es eine angemessene Vergütung festzusetzen gilt, die dem Arbeitsaufwand und der Verantwortung, folglich der Komplexität und Schwierigkeit der Angelegenheit, Rechnung trägt, ist hier ein Abschlag in Höhe von 20% als angemessen anzusehen, da im Verhältnis zu einem "Normalverfahren" die Geschäftsführung geringere Anforderungen an den Verwalter gestellt hat.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HANSA MARBURG" mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34137 HB), vertr. d.: Danica Aila Stubbmann, Kleine Waage-Str. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt…
509 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HANSA MARBURG" mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34137 HB), vertr. d.: Danica Aila Stubbmann, Kleine Waage-Str. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 14.04.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 14.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HANSA MARBURG" mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34137 HB), vertr. d.: Danica Aila Stubbmann, Kleine Waage-Str. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilun…
509 IN 20/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HANSA MARBURG" mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34137 HB), vertr. d.: Danica Aila Stubbmann, Kleine Waage-Str. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322 649 0, Fax: 0421/322 649 29, Internet: www.goerg-inso.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 44.944,28 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.457.723,39 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 07.03.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.