Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 4081
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vetten Krane & Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Industriestraße 41, 41460 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 4081
EUID
DER1102.HRB4081
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 125/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Rolle
Sachwalter
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.10.2024
Prüfungstermin
15.11.2024 , 09:00 Uhr
Berichtstermin
15.11.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Planung, Herstellung, Vertrieb und Vermarktung von Krananlagen und damit zusammenhängenden Handelsgütern und Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen für solche Krananlagen, Handelsgüter und Software.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vetten Krane & Service GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt worden. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage der bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und des Vergütungsantrags vom 09.04.2025. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vetten Krane & Service GmbH ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters die Masse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Chris…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vetten Krane & Service GmbH ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters die Masse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 23.10.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 15.11.2024 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. Zudem wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 125/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 4081 eingetragenen Vetten Krane & Service GmbH, Industriestrasse 41, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Gramatke ,
sind die Vergütu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 125/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 4081 eingetragenen Vetten Krane & Service GmbH, Industriestrasse 41, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Gramatke ,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.04.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 125/24
Amtsgericht Düsseldorf, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 125/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 4081 eingetragenen Vetten Krane & Service GmbH, Industriestrasse 41, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Gramatke ,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersch…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 125/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 4081 eingetragenen Vetten Krane & Service GmbH, Industriestrasse 41, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Gramatke ,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 15.11.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 125/24
Amstgesricht Düsseldorf, 01.09.2024
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