Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Video- und Werbetechnik Magdeburg UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Faulmannstr. 22, 39122 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23454
EUID
DEW1215.HRB23454
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 458/23 (381)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtsch.jur. Cathleen Engelbrecht
Adresse
Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg
Telefon
0391-7276484
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.04.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.06.2024
Berichtstermin
03.07.2024
Besondere Gläubigerversammlung
25.06.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung von Video- und Werbetechnik, Dienstleistungen im Video- und Werbebereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Video- und Werbetechnik Magdeburg UG (haftungsbeschränkt) ist am 26.04.2024 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Wirtsch.jur. Cathleen Engelbrecht bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 03.06.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.07.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf Mittwoch, den 25.06.2025 um 11:00 Uhr im Saal 14 des Amtsgerichts Magdeburg bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere der Zustimmung zu einem Vergleich zur Abgeltung von Ansprüchen aus der Geschäftsführerhaftung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Video- und Werbetechnik Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Faulmannstr. 22, 39122 Magdeburg, Vermietung von Video- und Werbetechnik, Dienstleistungen im Video- und Wertebereich (AG Stendal, HRB 23454), vertr. d.: Silvio Franzelius, Athenslebener Weg 28, 39443 Staßfurt, (Gesc…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Video- und Werbetechnik Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Faulmannstr. 22, 39122 Magdeburg, Vermietung von Video- und Werbetechnik, Dienstleistungen im Video- und Wertebereich (AG Stendal, HRB 23454), vertr. d.: Silvio Franzelius, Athenslebener Weg 28, 39443 Staßfurt, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Wirtsch.jur. Cathleen Engelbrecht, Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-7276484, Fax: 0391-7276486, E-Mail: insolvenzverwaltung@yahoo.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.06.2024 anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.07.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 26.04.2024 - (340 IN 458/23 (381))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 458/23 (381): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Video- und Werbetechnik Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Faulmannstr. 22, 39122 Magdeburg, Vermietung von Video- und Werbetechnik, Dienstleistungen im Video- und Wertebereich (AG Stendal, HRB 23454), vertr. d.: Silvio Franzelius, Athenslebener Weg 2…
340 IN 458/23 (381): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Video- und Werbetechnik Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Faulmannstr. 22, 39122 Magdeburg, Vermietung von Video- und Werbetechnik, Dienstleistungen im Video- und Wertebereich (AG Stendal, HRB 23454), vertr. d.: Silvio Franzelius, Athenslebener Weg 28, 39443 Staßfurt, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet. Das weitere Insolvenzverfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 25.06.2025, 11:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO - Abschluss eines Vergleiches zur Vermeidung eines Rechtsstreites); und zwar: Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich hinsichtlich der Abgeltung der Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung gemäß § 49 Abs. 3 und § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO.
Der vollständige Antrag der Insolvenzverwalterin vom 21.05.2025 kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Magdeburg, 26.05.2025
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