Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vihtelic, Marjan Emile
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 11428
EUID
DER2713.HRA11428
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 11/26
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Dälken
Adresse
Querstraße 4, 48155 Münster
Telefon
0251/618998-94
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.03.2026 , 10:26 Uhr
Eröffnung
24.06.2026 , 11:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.09.2026
Berichtstermin
24.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 24.03.2026 um 10:26 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Marjan Emile Vihtelic vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Schuldner ist Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11428 eingetragenen Firma NUTRITION BASE e. K. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Dälken bestellt worden. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist verboten, an den Schuldner zu zahlen, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Marjan Emile Vihtelic ist am 24.06.2026 um 11:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war der am 23.03.2026 eingegangene Antrag des Schuldners. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 24.03.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Florian Dälken zum…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Marjan Emile Vihtelic ist am 24.06.2026 um 11:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war der am 23.03.2026 eingegangene Antrag des Schuldners. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 24.03.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Florian Dälken zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 03.09.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.09.2026, an dem auch die Einsichtnahme der Unterlagen ab dem 10.09.2026 beginnt. Ein späterer Beschluss vom 06.07.2026 hat die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung festgestellt; die Schuldnerin erlangt diese, wenn sie den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Marjan Emile Vihtelic, geboren am 04.01.1988, Davertstraße 50 , 48163 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 11428 eingetragenen Firma NUTRITION BASE e. K., Robert-Bosch-St…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Marjan Emile Vihtelic, geboren am 04.01.1988, Davertstraße 50 , 48163 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 11428 eingetragenen Firma NUTRITION BASE e. K., Robert-Bosch-Str. 2-4, 48153 Münster
ist am 24.03.2026, um 10:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Florian Dälken, Querstraße 4, 48155 Münster bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 11/26
Amtsgericht Münster, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 11/26
Über das Vermögen
des Herrn Marjan Emile Vihtelic, geboren am 04.01.1988, Davertstraße 50 , 48163 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 11428 eingetragenen Firma NUTRITION BASE e. K., Robert-Bosch-Str. 2-4, 48153 Münster
wird wegen Zah…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 11/26
Über das Vermögen
des Herrn Marjan Emile Vihtelic, geboren am 04.01.1988, Davertstraße 50 , 48163 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 11428 eingetragenen Firma NUTRITION BASE e. K., Robert-Bosch-Str. 2-4, 48153 Münster
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.06.2026, um 11:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Florian Dälken, Querstraße 4, 48155 Münster, Telefon: 0251/618998-94, Fax: 025161899895.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
81 IN 11/26
Amtsgericht Münster, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Marjan Emile Vihtelic, Davertstraße 50 , 48163 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 11428 eingetragenen Firma NUTRITION BASE e. K., Robert-Bosch-Str. 2-4, 48153 Münster
V…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 11/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Marjan Emile Vihtelic, Davertstraße 50 , 48163 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 11428 eingetragenen Firma NUTRITION BASE e. K., Robert-Bosch-Str. 2-4, 48153 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KAHL ASSOCIATES, Heuerlandstr. 33, 48565 Steinfurt
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
81 IN 11/26
Amtsgericht Münster, 06.07.2026
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