Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VIM Personalservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Hafen 2, 38112 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 210661
EUID
DEP1103.HRB210661
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 51/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hausherr
Adresse
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/24480-24
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.05.2026 , 12:19 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Personalvermittlung, Personaldienstleistungen und gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIM Personalservice GmbH ist am 04.05.2026 um 12:19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist beträgt 2 Wochen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 51/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIM Personalservice GmbH, Am Hafen 2, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 210661), vertr. d.: Michal Loor, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 um 12:19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügung…
273 IN 51/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIM Personalservice GmbH, Am Hafen 2, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 210661), vertr. d.: Michal Loor, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 um 12:19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-24, Fax: 0531/ 24480-80, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.05.2026
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