Gegenstand des Unternehmens sind Medizinische und Rettungsdienstliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Beratung in Fragen der Notfallmedizin, insbesondere in Arztpraxen, Medizinischer Escort Service für VIP, Geschäftsleute o.ä. sowie die Planung, Ausführung und Betreiben von Seniorenresidenzen, Wohnheimen und Altenpflegeheimen und alle damit verbundenen Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIPRS GmbH wurde am 25.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marten Siebke. Das Insolvenzverfahren ist am 01.11.2025 eröffnet worden. Die gesetzlichen Vertreter der Schuldner sind Ralf Warner, Mario Kruse und Dirk Dießelhorst. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 02.01.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.02.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 129/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIPRS GmbH, Benzstraße 21c, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208858), vertr. d.: 1. Ralf Warner, Schaperdrift 8, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Mario Kruse (geb. Kaufmann), Gerstenkamp 4A, 31241 Ilsede, (Geschäftsführer), ist der Besc…
25 IN 129/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIPRS GmbH, Benzstraße 21c, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208858), vertr. d.: 1. Ralf Warner, Schaperdrift 8, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Mario Kruse (geb. Kaufmann), Gerstenkamp 4A, 31241 Ilsede, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.11.2025 berichtigt worden.
Die gesetzlichen Vertreter der Insolvenzschuldnerin müssen statt "1. Ralf Warner, Schaperdrift 8, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Mario Kruse (geb. Kaufmann), Gerstenkamp 4A, 31241 Ilsede, (Geschäftsführer)," richtig heißen: "1. Ralf Warner, Schaperdrift 8, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Mario Kruse (geb. Kaufmann), Gerstenkamp 4A, 31241 Ilsede, (Geschäftsführer), 3. Dirk Dießelhorst, Schlepweg 7, 38373 Süpplingen, (Geschäftsführer),"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 72/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIPRS GmbH, Benzstraße 21c, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208858), vertr. d.: 1. Ralf Warner, Schaperdrift 8, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Dirk Dießelhorst, Schlepweg 7, 38373 Süpplingen, (Geschäftsführer), 3. Mario Kruse (…
25 IN 72/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIPRS GmbH, Benzstraße 21c, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208858), vertr. d.: 1. Ralf Warner, Schaperdrift 8, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Dirk Dießelhorst, Schlepweg 7, 38373 Süpplingen, (Geschäftsführer), 3. Mario Kruse (geb. Kaufmann), Gerstenkamp 4A, 31241 Ilsede, (Geschäftsführer), ist am 25.08.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marten Siebke, Gerichtsfach LG BS 62, Zuckerbergweg 1, 38124 Braunschweig, Tel.: 0531/26 40 40, Fax: 0531/26 40 4-99, E-Mail: info@kosswig.com, Internet: www.kosswig.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 129/25 : Über das Vermögen der VIPRS GmbH, Benzstraße 21c, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208858), vertr. d.: 1. Ralf Warner, Schaperdrift 8, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Mario Kruse (geb. Kaufmann), Gerstenkamp 4A, 31241 Ilsede, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2025 um 12:00 Uhr das Ins…
25 IN 129/25 : Über das Vermögen der VIPRS GmbH, Benzstraße 21c, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208858), vertr. d.: 1. Ralf Warner, Schaperdrift 8, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Mario Kruse (geb. Kaufmann), Gerstenkamp 4A, 31241 Ilsede, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marten Siebke, Gerichtsfach LG BS 62, Zuckerbergweg 1, 38124 Braunschweig, Tel.: 0531/26 40 40, Fax: 0531/26 40 4-99, E-Mail: info@kosswig.com, Internet: www.kosswig.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.01.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.01.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.02.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Gemäß § 149 Abs.1 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten zu hinterlegen sind bei dem Amtsgericht Wolfsburg. Vorhandenes Geld ist, soweit es nicht zur Fortführung der Geschäfte benötigt wird, auf einem gesonderten Insolvenzkonto anzulegen.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 25 IN 72/25 verbunden. Das Verfahren 25 IN 129/25 führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 03.11.2025
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