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Insolvenzprofil
VITA UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 216134
EUID
DEP3210.HRB216134
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
9 IN 88/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Oskar Laschinski
Rolle
Vertretungsberechtigter
Adresse
Sonnentauring 30, 49692 Cappeln (Oldenburg)
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
21.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VITA UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.08.2024 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde vom Amtsgericht Cloppenburg zurückgewiesen, da keine ausreichende Masse für die Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Gegen diese Entscheidung steht dem Antragsteller eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu, beginnend mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 88/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VITA UG (haftungsbeschränkt), OT Sevelten, Sonnentauring 30, 49692 Cappeln (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 216134), vertr. d.: Oskar Laschinski, OT Sevelten, Sonnentauring 30, 49692 Cappeln (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des…
9 IN 88/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VITA UG (haftungsbeschränkt), OT Sevelten, Sonnentauring 30, 49692 Cappeln (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 216134), vertr. d.: Oskar Laschinski, OT Sevelten, Sonnentauring 30, 49692 Cappeln (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.08.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 21.08.2024
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