Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VitaFluence.ai GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 10044
EUID
DEM1203.HRB10044
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
90 IN 14/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
Kanzlei
LIESER Rechtsanwälte
Adresse
Hanauer Landstr. 211, 60314 Frankfurt am Main
Telefon
069-91501025
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.03.2026 , 11:30 Uhr
Aufhebung
09.04.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.05.2026 , 10:06 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VitaFluence.ai GmbH, Kronberg im Taunus, begann mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen. Am 18.03.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin sind seither nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Später, am 15.05.2026, wurde erneut die vorläufige Verwaltung angeordnet, wobei ebenfalls Dr. Martin Kaltwasser bestellt wurde. Im weiteren Verlauf wurde der Beschluss über die vorläufige Verwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Das Verfahren befindet sich somit in einer Phase nach Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VitaFluence.ai GmbH, Westerbachstr. 23c, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 10044), vertr. d.: Peter Owotoki, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgeho…
90 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VitaFluence.ai GmbH, Westerbachstr. 23c, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 10044), vertr. d.: Peter Owotoki, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Amtsgericht Königstein/Ts., 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VitaFluence.ai GmbH, Westerbachstr. 23c, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 10044), vertr. d.: Peter Owotoki, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Ve…
90 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VitaFluence.ai GmbH, Westerbachstr. 23c, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 10044), vertr. d.: Peter Owotoki, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069-91501025, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VitaFluence.ai GmbH, Westerbachstr. 23, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 10044), vertr. d.: Dr. Peter Owotoki, (Geschäftsführer), ist am 15.05.2026 um 10:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.…
90 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VitaFluence.ai GmbH, Westerbachstr. 23, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 10044), vertr. d.: Dr. Peter Owotoki, (Geschäftsführer), ist am 15.05.2026 um 10:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069-91501025, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 15.05.2026
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