Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vitascale GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
An der Fahrt 2, 55124 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 37230
EUID
DED3310V.HRB37230
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
36/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.02.2026
Aufhebung
09.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Systemen zur Atemgasanalyse und -auswertung sowie deren Datenanalyse unter Einschluss diesbezüglicher Beratungsleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vitascale GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen vom 23.02.2026 sind am 09.04.2026 aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mainz eingelegt werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 36/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vitascale GmbH, vertr. d. d. GF Dr. Ulrich Jerichow, An der Fahrt 2, 55124 Mainz (AG Nürnberg, HRB 37230), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkun…
280 IN 36/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vitascale GmbH, vertr. d. d. GF Dr. Ulrich Jerichow, An der Fahrt 2, 55124 Mainz (AG Nürnberg, HRB 37230), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen vom 23.02.2026 sind am 09.04.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mainz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 09.04.2026
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