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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH ist am 11.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung, die am 08.01.2025 angeordnet wurden, sind am selben Tag, dem 11.05.2026, aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH ist am 11.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Zuvor war am 08.01.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Alexander Jahn zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Abweisun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH ist am 11.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Zuvor war am 08.01.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Alexander Jahn zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Abweisung des Antrags sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.01.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 597/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH, Römerstraße 24, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98728), vertr. d.: Vicky Kapur, Römerstraße 24, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs.…
70 IN 597/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH, Römerstraße 24, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98728), vertr. d.: Vicky Kapur, Römerstraße 24, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.01.2025 sind am 11.05.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 597/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH, Römerstraße 24, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98728), vertr. d.: Vicky Kapur, Römerstraße 24, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.01.2025 am 11.05.2026 n…
70 IN 597/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH, Römerstraße 24, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98728), vertr. d.: Vicky Kapur, Römerstraße 24, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.01.2025 am 11.05.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 597/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH, Römerstraße 24, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98728), vertr. d.: Vicky Kapur, Römerstraße 24, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen d…
Az.: 70 IN 597/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VL Computing GmbH, Römerstraße 24, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98728), vertr. d.: Vicky Kapur, Römerstraße 24, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181 916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: Verwaltung@jahninso.de, Internet: www.kanzleizjr.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 08.01.2025
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