Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VL Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eisenbahnstraße 15-17, 63322 Rödermark
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50297
EUID
DEM1114.HRB50297
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 409/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Termine & Fristen
Schlusstermin
18.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Baudienstleistungen aller Art, sowie der Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Management GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe ist bestellt. Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hierdurch durch Beschluss festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen. Zur Verteilung steht ein Betrag von 61.332,00 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 351.390,18 Euro. Die Zustimmung zur Verteilung ist erteilt worden. Ein schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 18.11.2025 anberaumt. Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen schriftlich bis zu diesem Termin beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 409/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Management GmbH, Eisenbahnstr. 15-17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50297), vertr. d.: Mato Terzic, Heimersheimer Str. 22, 55234 Albig, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des I…
Geschäftsnummer: 8 IN 409/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Management GmbH, Eisenbahnstr. 15-17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50297), vertr. d.: Mato Terzic, Heimersheimer Str. 22, 55234 Albig, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Zuschlag i.H.v. 40 % gemäß § 3 InsVV
3. xxx Euro Umsatzsteuer auf 1. Und 2 in Höhe von 19 %
4. xxx Euro Auslagen zuzüglich
5. xxx Euro weitere Auslagen für Zustellungen nach § 8 III 1 InsO
6. xxx Euro Umsatzsteuer auf 4. Und 5. in Höhe von 19 %
7. xxx Euro Gesamtbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden Zuschläge für die Erschwernisse beim Forderungseinzug (35 %) und wegen schwieriger Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Bereich der Bauinsolvenz (15 %) geltend gemacht und sodann ein Gesamtzuschlag von 40 % angesetzt. Gegen diesen Zuschlag bestehen gerichtlicherseits keine Beanstandungen, weshalb dieser zuzubilligen war; auf den Antrag wird zur Begründung vollumfanglich verwiesen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 107.919,12 Euro ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind sechs angefangene Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen, weshalb hier der maximale Pauschsatz von 30 % anzusetzen ist.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen (Beschluss des BGH vom 21.03.2013, IX ZB 209/10). In vorliegendem Verfahren wurden Auslagen für insgesamt 11 Zustellungen geltend gemacht.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 409/19
In dem Insolvenzverfahren VL Management GmbH, Eisenbahnstr. 15-17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50297),
vertreten durch:
Mato Terzic, Heimersheimer Str. 22, 55234 Albig, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 61.332,00 E…
Geschäftsnummer: 8 IN 409/19
In dem Insolvenzverfahren VL Management GmbH, Eisenbahnstr. 15-17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50297),
vertreten durch:
Mato Terzic, Heimersheimer Str. 22, 55234 Albig, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 61.332,00 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 351.390,18 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 409/19
In dem Insolvenzverfahren VL Management GmbH, Eisenbahnstr. 15-17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50297),
vertreten durch:
Mato Terzic, Heimersheimer Str. 22, 55234 Albig, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung…
Geschäftsnummer: 8 IN 409/19
In dem Insolvenzverfahren VL Management GmbH, Eisenbahnstr. 15-17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50297),
vertreten durch:
Mato Terzic, Heimersheimer Str. 22, 55234 Albig, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 18.11.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 409/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Management GmbH, Eisenbahnstr. 15-17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50297), vertr. d.: Mato Terzic, Heimersheimer Str. 22, 55234 Albig, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss…
Geschäftsnummer: 8 IN 409/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Management GmbH, Eisenbahnstr. 15-17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50297), vertr. d.: Mato Terzic, Heimersheimer Str. 22, 55234 Albig, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 09.09.2025
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