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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Vogel, Inhaber der Firma Hus op´n Diek e.K., hat der Insolvenzverwalter am 01.07.2024 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im Rahmen des Verfahrens wurde beschlossen, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 0ْ9.07.2026 bestimmt. Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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