Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vogel GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Fleigendahl 10, 59320 Ennigerloh
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 9221
EUID
DER2713.HRB9221
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 68/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Termine & Fristen
Eröffnung
03.02.2026 , 09:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.04.2026
Einsichtnahme Unterlagen
16.04.2026
Prüfungstermin
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Metallbearbeitungsunternehmens sowie die Herstellung von Maschinen oder maschinellen Anlagen, außerdem die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoff und Kunststofffertigteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 03.02.2026 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vogel GmbH i.L. eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 01.12.2025 wegen Überschuldung eingeleitet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Forderungstabelle und der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 16.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 68/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9221 eingetragenen Vogel GmbH i.L., Am Fleigendahl 10, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Marion Vogel, Kiefernstr. 2 b, 45768 Marl
wird wegen Überschuldung heute, a…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 68/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9221 eingetragenen Vogel GmbH i.L., Am Fleigendahl 10, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Marion Vogel, Kiefernstr. 2 b, 45768 Marl
wird wegen Überschuldung heute, am 03.02.2026, um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 16.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
71 IN 68/25
Amtsgericht Münster, 03.02.2026
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