Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Rüppurrer Str. 1 A, Haus B, 76137 Karlsruhe
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 108246
EUID
DEB8535.HRB108246
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 251/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Blümle
Adresse
Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
21.01.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
26.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit medizinischen Bedarfsgegenständen jeglicher Art, sowie die Durchführung damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH) sind wesentliche Verfahrensschritte erfolgt. Im Rahmen des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren vorgesehen, wobei eine Widerspruchsfrist für Beteiligte bis zum 21.0
, 2026 besteht. Der Insolvenzverwalter hat am 05.02.2026 die Schlussrechnung sowie den Schlussbericht beim Gericht vorgelegt. Zur Prüfung dieser Schlussrechnung ist ein Sachverständiger bestellt worden. Der Sachverständige, Rechtsanwalt und Dipl.-Kfm. Erion Metoja, soll insbesondere die ordnungsgemäße Erstellung der Rechnung, die Richtigkeit der Masseverbindlichkeiten und der Auskehrungen an absonderungsberechtigte Gläubiger sowie die Vollständigkeit der Masseverwertung prüfen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH) ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Blümle wurde eingesetzt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Die Prüfung nachträglich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH) ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Blümle wurde eingesetzt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.01.2026 bestand. Der Insolvenzverwalter Hartwich, Jesse & Tscherne PartmbB hat die Schlussrechnung vorgelegt, deren Prüfung einem Sachverständigen übertragen wurde. Ein Schlusstermin gemäß § 197 InsO ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden; Einwendungen konnten bis zum 26.08.2026 erhoben werden. Der Forderungen in Höhe von 12.509.248,56 EUR steht ein Massebestand von 939.846,81 EUR gegenüber. Für die Verteilung steht ein Betrag von 806.755,51 EUR zur Verfügung. Die Schlussverteilung ist zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- S…
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Hartwich, Jesse & Tscherne PartmbB, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt
|
Beschluss:
|
Es wird auf Grund der §§ 5, 66 InsO die Prüfung der vom Insolvenzverwalter mit Datum vom 04.02.2026, hier eingegangen am 05.02.2026, vorgelegten Schlussrechnung einschließlich des Zeitraums der vorläufigen Insolvenz einem Sachverständigen übertragen.
Als Sachverständiger wird benannt:
Rechtsanwalt und Dipl.-Kfm. Erion Metoja, c/o Sachverständigeninstitut Dr. Eisner,
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen.
Er soll ein schriftliches Gutachten erstellen.
Der Sachverständige hat insbesondere zu prüfen,
a) ob die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters nach den Regeln kaufmännischer Buchführung vollständig und ordnungsgemäß erstellt ist,
b) ob die vom Insolvenzverwalter befriedigten Ansprüche als Masseverbindlichkeiten im Sinne der §§ 54, 55 Abs. 1 und 2, § 100 oder § 123 As. 2 Satz 1 InsO anzusehen sind,
c) ob die vom Insolvenzverwalter an absonderungsberechtigte Gläubiger ausgekehrten Beträge nebst Feststellung der Kostenbeiträge der Insolvenzmasse nach § 171 InsO sachlich und rechnerisch richtig festgestellt und ermittelt worden sind,
d) in welchem Umfang Beträge der Insolvenzmasse dem Insolvenzverwalter selbst oder mit ihm gesellschaftlich verbundenen Personen oder Unternehmen zugeflossen sind,
e) die Insolvenzmasse vollständig und ordnungsgemäß verwertet worden ist,
f) ob die Gegenüberstellung der Einnahmen mit dem Vermögensansatz der Eröffnungswerte/Inventar nicht erläuterte Abweichungen ergibt,
g) ob einzelne Geschäfte des Verwalters auf Hilfskräfte übertragen wurden,
h) wie hoch die Insolvenzmasse ist (gemäß § 1 InsVV),
i) ob die vom Insolvenzverwalter ermittelte Abweichung der der vorläufigen Verwaltervergütung zu Grunde gelegten Berechnungsgrundlage (§ 11 II InsVV) zutreffend ist.
Der Sachverständige wird ermächtigt, sich wegen der Belege oder Unterlagen das Insolvenzverfahren betreffend, unmittelbar mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und sie bei ihm einzufordern.
Gründe
Der Verwalter hat am 05.02.2026 die Schlussrechnung und den Schlussbericht bei Gericht vorgelegt. Vorliegend wurde der Geschäftsbetrieb im Verfahren zeitweise fortgeführt. Zur Prüfung der Schlussrechnung bedient sich das Insolvenzgericht daher gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 InsO eines Sachverständigen. Der vom Insolvenzgericht beauftragte Sachverständige ist hierzu nach gerichtlicher Überzeugung ausreichend qualifiziert.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- S…
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Hartwich, Jesse & Tscherne PartmbB, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- S…
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Hartwich, Jesse & Tscherne PartmbB, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Blümle, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringende bereits festgesetzte Vergütung
Endbetrag
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu erstatten.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.319.717,53 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 100 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.06.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 100 % gerechtfertigt. Wegen geänderter Berechnungsmasse hatte Neufestsetzung zu erfolgen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- S…
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Hartwich, Jesse & Tscherne PartmbB, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Karlsruhe erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 12.509.248,56 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 939.846,81 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- S…
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Hartwich, Jesse & Tscherne PartmbB, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Blümle, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.287.110,48 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 100 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.02.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 100 % (20 % - Sanierungsbemühungen/25 % - mangelhafte Buchhaltung und erschwerter Forderungseinzug/25 % - Gläubigerverwaltung und Forderungsprüfung/35 % - Auslandsbezug/abzgl. 5 % wg. vorangegangener vorläufigen Insolvenzverwaltung) gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale und übertragene Zustellungen in Höhe von BETRAG und 535,50 EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- S…
10 IN 251/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VM Vertrieb Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: VOGT MEDICAL VERTRIEB GMBH),
vertreten durch d. Geschäftsführer Michael Vogt,
Haus B, Rüppurrer Straße 1 A, 76137 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Hartwich, Jesse & Tscherne PartmbB, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 12.509.248,56 EUR steht ein Betrag von 806.755,51 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 10.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.