Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Voit Fenster Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kapellenstr. 120, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 5721
EUID
DER2103.HRB5721
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 49/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Yorck Eymelt
Adresse
Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.01.2024 , 13:11 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 21:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.06.2024
Berichtstermin
24.06.2024
Prüfungstermin
24.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Fenstern, Türen und Rolläden jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Voit Fenster Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5721, ist am 19.01.2024 um 13:11 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen (§§ 21, 22 InsO) begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Yorck Eymelt bestellt worden. Das Verfahren ist am 01.04.2024 um 21:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag der Schuldnerin. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Yorck Eymelt ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.06.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.06.2024. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten eingereicht werden. Die Forderungstabelle und der Bericht des Insolvenzverwalters sind ab dem 10.06.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5721 eingetragenen Voit Fenster Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapellenstr. 120, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5721 eingetragenen Voit Fenster Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapellenstr. 120, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Voit, Forthbachstr. 13, 33449 Langenberg
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Fenstern, Türen und Rolläden jeder Art
ist am 19.01.2024, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Yorck Eymelt, Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 49/24
Amtsgericht Bielefeld, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 49/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5721 eingetragenen Voit Fenster Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapellenstr. 120, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Voit, Forthbachstr…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 49/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5721 eingetragenen Voit Fenster Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapellenstr. 120, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Voit, Forthbachstr. 13, 33449 Langenberg
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Fenstern, Türen und Rolläden jeder Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2024, um 21:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Yorck Eymelt, Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 49/24
Bielefeld, 01.04.2024
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