Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Korrell hat seine Vergütung für die vorläufige Verwaltung beantragt, die festgesetzt wurde. Im weiteren Verlauf wurde Rechtsanwalt Andreas Korrell auf eigenen Antrag aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist zur Einsicht ausgelegt, eine Anhörung der Beteiligten im schriftlichen Verfahren ist für den 22.06.2026 angesetzt. Nachträglich angemeldete Forderungen sollen im schriftlichen Verfahren am 03.09.2024 geprüft werden. Ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren wurde gestellt, zu dem die Beteiligten innerhalb von 3 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung angehört wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 20.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 8/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB),
vertreten durch:
Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Gesch…
Amtsgericht Bremen 20.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 8/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB),
vertreten durch:
Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 102.824,16. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 75 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für das Vorliegen von mehreren Betriebstätten in Delmenhorst, Oldenburg, Emden, Cloppenburg. Hannover, Bargteheide und Greifswald sowie für die ungeordneten Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit den Arbeitnehmerverhältnissen.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 8/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell zur…
526 IN 8/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 22.06.2026. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 20.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 8/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB),
vertreten durch:
Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Gesch…
Amtsgericht Bremen 20.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 8/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB),
vertreten durch:
Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 434.311,75 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV. Hinzu kommt die zusätzliche Vergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt) für die Verwertung von Absonderungsrechten, § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV.
In der Berechnungsgrundlage wurde die Feststellungspauschale in Höhe von 302,00 € herausgerechnet, da eine Mehrvergütung für Absonderungsrechte nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV beantragt worden ist (BGH v. 10.10.2013-IX ZB 169/11; BGH v. 22.07.2021-IX ZB 85/19).
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 105,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar in Höhe von 100 % für die Arbeitnehmerverwaltung, welche durch die 191 Arbeitsverhältnisse sehr umfangreich war. Erschwerend kommt hinzu, dass keine geordnete Personalbuchhaltung vorhanden war und die Unterlagen in den verschiedenen Standorten in Norddeutschland nur teilweise vorlagen. Es wurde eine Masseentlassungsanzeige erstellt, welche durch die vielen Angaben für die Arbeitsvermittlung umfangreiche Recherche beinhaltet. Es wurden von dem Insolvenzverwalter selbst 167 Insolvenzgeldanträge erstellt.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 15,00 % gekürzt, und zwar für das Bestehen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung und der vorzeitigen Beendigung der Insolvenzverwaltertätigkeit.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 8/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festse…
526 IN 8/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 8/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB),
vertreten durch:
Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Gesch…
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 8/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB),
vertreten durch:
Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Andreas Korrell, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 08.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 07.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 8/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 03.09.2024 gepr…
526 IN 8/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 03.09.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 06.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 8/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB),
vertreten durch:
Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Gesch…
Amtsgericht Bremen 06.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 8/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB),
vertreten durch:
Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 434.311,75 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Der Insolvenzverwalter berechnet aufgrund seiner stark verkürzten Tätigkeit einen Abschlag in Höhe von 90,00 % § 3 Abs. 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7,8 InsVV.
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.05.2026 wird Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 8/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle de…
526 IN 8/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 385.141,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.847.887,66 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 8/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin …
526 IN 8/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Dienstleistungs GmbH, Faulenstr. 67, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 26048 HB), vertr. d.: Sunny-James Diagbon, Stader Straße 45 A, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 06.10.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis, die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO sowie gegen die Nichtverwertbarkeit der aus dem vollstreckbaren Titel wegen Geschäftsführerhaftung bestehenden Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu erheben.
Hinweis:
Liegen bis zum Fristablauf keine schriftlichen Einwendungen gegen die Nichtverwertbarkeit vor, gilt die Zustimmung zur Freigabe als erteilt.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 06.07.2026
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