Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 30759
EUID
DED3310V.HRB30759
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 918/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab
Adresse
Hallstr. 9, 90762 Fürth
Telefon
0911 76675-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
16.08.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.09.2024
Berichtstermin
14.10.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
14.10.2024 , 09:30 Uhr
Bestellung Insolvenzverwalter
01.12.2025
Frist zur Gläubigeranträge
17.12.2025
Widerspruchsfrist
08.04.2026
Schlusstermin
20.05.2026
Aufhebung
16.06.2026 , 11:54 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines Verkehrsübungsplatzes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG ist der Insolvenzverwalter Jochen König aus wichtigem Grund aus seinem Amt entlassen worden. Er wurde durch Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab ersetzt, welcher ab dem 01.1erm 2025 zum neuen Insolvenzverwalter bestellt ist. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren behandelt. Die Gläubiger hatten bis zum 20.05.2026 Gelegenheit, Widersprüche oder Einwendungen vorzulegen. Nach Durchführung der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren am 16.06.2026 aufgehoben worden. Die Quote auf die Insolvenzforderungen beträgt 4,97 %.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG ist am 16.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde zunächst Rechtsanwalt Jochen König bestellt. Am 19.11.2025 ist Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab als neuer Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG ist am 16.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde zunächst Rechtsanwalt Jochen König bestellt. Am 19.11.2025 ist Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab als neuer Insolvenzverwalter bestellt worden, nachdem der bisherige Verwalter aus persönlichen Gründen entlassen wurde. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; die festgestellten Forderungen beliefen sich auf 41.351,46 EUR. Es ist ein Schlusstermin durchgeführt und eine Schlussverteilung vorgenommen worden, bei der ein Massebestand von 2.000,00 EUR für Gläubigerforderungen zur Verfügung stand. Eine Quote von 4,97 % wurde ausgezahlt. Das Verfahren ist am 16.06.2026 mit Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 918/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
Für die festgestel…
IN 918/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 41.351,46 EUR steht ein Betrag von 2.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 918/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
1. Die Durchführun…
IN 918/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.05.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nürnberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 41.351,46 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 2.000,00 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 918/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
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Die Vergütung …
IN 918/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen König, Hallstraße 9, 90762 Fürth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 918/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung…
IN 918/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 18.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 918/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. R…
IN 918/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Raab Alexander, Hallstraße 9, 90762 Fürth
- Insolvenzverwalter -
Beschluss:
1. Der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Jochen König wird aus wichtigem Grund gem. § 59 Abs. 1 InsO aus seinem Amt entlassen.
2. Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab
Hallstr. 9, 90762 Fürth
Tel.: 0911 76675-0 Fax: 0911 76675-29
E-mail: fuerth@rechtsanwalt-raab.de
wird ab dem 01.12.2025 zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
3. Etwaige Anträge von Gläubigern auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters bzw. einer anderen Insolvenzverwalterin müssen
mit einem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung schriftlich bis 17.12.2025 bei Gericht eingereicht werden.
Gründe:
Der bisherige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Jochen König hat die Entlassung aus dem Amt aus persönlichen Gründen beantragt. Nachdem eine zügige und ordnungsgemäße Betreuung und Bearbeitung der Insolvenzverfahren oberste Priorität hat, und um eine reibungslose Weiterbearbeitung sicherzustellen, wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab, der in der gleichen Kanzlei wie Herr Rechtsanwalt Jochen König tätig ist, als neuer Insolvenzverwalter bestellt.
Der neu bestellte Insolvenzverwalter ist zur Übernahme des Amtes geeignet, und auch dazu bereit.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 918/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzv…
IN 918/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird heute, um 11:54 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Quote auf die Insolvenzforderungen: 4,97 %
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 918/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigun…
IN 918/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
VÜPN - Verkehrsübungsplatz Nürnberg UG, Untere Bachgasse 1a, 91230 Happurg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cosma Christine Waltraud, geb. Spieß
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30759
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Das Betreiben eines Verkehrsübungsplatzes
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 16.08.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen König
Hallstraße 9, 90762 Fürth
Telefon: +49(911)76675-0
Telefax: +49(911)76675-29
Email: fuerth@rechtsanwalt-raab.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 14.10.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Bereits bekannte Eröffnungs- und Abstimmungspunkte sind:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vertrag mit der MC Cosma UG (haftungsbeschränkt) sowie Michele Cosma und Christine Cosma vom 31.07.2024 über die Übertragung des Geschäftsbetriebes im Ganzen entsprechend § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 InsO zu.
Die Gläubigerversammlung stimmt gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 InsO der
freihändigen Veräußerung der Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, auch
im Rahmen einer übertragenden Sanierung, gegebenenfalls auch an besonders
Interessierte im Sinne des § 162 InsO, zu.
Der Geschäftsbetrieb wird nicht fortgeführt; wobei die Einstellung des Geschäftsbetriebs in das Ermessen des Insolvenzverwalters gestellt wird. Einer Einstellung des Geschäftsbetriebs im Rahmen einer übertragenden Sanierung, im Übrigen spätestens zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, wird zugestimmt
Die Gläubigerversammlung erteilt gemäß § 160 Abs. 1 InsO höchstvorsorglich die Zustimmung, Rechtsstreite zu führen bzw. Vergleiche im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu schließen, soweit dies im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird. Dies gilt insbesondere für eventuelle Anfechtungsstreitigkeiten sowie im Rahmen des Forderungseinzuges und in Bezug auf Haftungsansprüche.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 14.10.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.07.2024 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.09.2024
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