Aufhebung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRB 14905
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
vyble AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRB 14905
EUID
DEN1206V.HRB14905
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
61 IN 1000/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.06.2024
Prüfungstermin
05.07.2024
Schlusstermin
29.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, der Betrieb, die Pflege und Wartung sowie Vermarktung von Personal- und Finanz-Software, Dienstleistungen im Bereich Personal-, Finanz- und Personalabrechnungswesen, Beratung in jenen Bereichen und Handel mit Benefit- sowie Finanzprodukten und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der vyble AG ist beim Amtsgericht Rostock anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren, wobei Prüfungsstichtage für verschiedene Tabellenblätter festgelegt wurden (z.B. 11.06.2024 und 05.07.2024). Gegenstände der Forderungsprüfung waren unter anderem die Tabellenblattnummern 85 bis 100 sowie Nummer 101. Im weiteren Verfahrensverlauf fand eine schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO statt, die den Schlusstermin ersetzte. Bei dieser wurden die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben. Es sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 903.526,97 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 637.904,07 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte, A…
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Am Campus 1 - 11, 18182 Bentwisch, Gz.: 000739-21/MB
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerbera…
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Am Campus 1 - 11, 18182 Rostock, Gz.: 000739-21/MB
|
1. Die Prüfung der bis 24.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 85 - 100 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.06.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerbera…
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Am Campus 1 - 11, 18182 Rostock, Gz.: 000739-21/MB
|
1. Die Prüfung der bis 08.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 101 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.07.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 14.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Am Campus 1 - 11, 1…
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Am Campus 1 - 11, 18182 Rostock, Gz.: 000739-21/MB
|
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 29.04.2025 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 903526,97 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 637904,07 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 18.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Am Campus 1 - 11, 1…
61 IN 1000/21
|
In dem Insolvenzverfahren d.
vyble AG, vertreten durch d. Vorstand, Kröpeliner Straße 47, 18055 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14905
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Am Campus 1 - 11, 18182 Rostock, Gz.: 000739-21/MB
|
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 903526,97 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 637904,07 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 18.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.