Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W & A Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sassendorfer Weg 19, 59494 Soest
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 10677
EUID
DER1901.HRB10677
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 165/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Jens Brömmelmeier
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.06.2026 , 07:29 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 09:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.08.2026
Berichtstermin
24.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Transportdienstleistungen und Baumaschinenverleih
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & A Transport GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter 10677, sind am 12.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Jens Brömmelvermeier mit Sitz in Dortmund bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem ist den Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & A Transport GmbH ist am 01.07.2026 um 09:43 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge der Schuldnerin vom 09.06.2026 sowie eines Gläubigers vom 17.06.2026. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 12.06.2026 angeordnet worden. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W & A Transport GmbH ist am 01.07.2026 um 09:43 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge der Schuldnerin vom 09.06.2026 sowie eines Gläubigers vom 17.06.2026. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 12.06.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Jens Brömmelmeier ernannt worden. Das Verfahren 52 IN 165/26 wird mit dem Verfahren 52 IN 172/26 verbunden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.09.2026. Die Unterlagen werden ab dem 27.08.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 165/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter 10677 eingetragenen W & A Transport GmbH, Sassendorfer Weg 19, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ammar Ammoura, Niederbergheimer S…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 165/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter 10677 eingetragenen W & A Transport GmbH, Sassendorfer Weg 19, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ammar Ammoura, Niederbergheimer Straße 200, 59494 Soest
ist am 12.06.2026, um 07:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 165/26
Amtsgericht Arnsberg, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 165/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter 10677 eingetragenen W & A Transport GmbH, Sassendorfer Weg 19, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ammar Ammoura, Niederbergheimer Straße 200, 59494 Soest
wird wegen Za…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 165/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter 10677 eingetragenen W & A Transport GmbH, Sassendorfer Weg 19, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ammar Ammoura, Niederbergheimer Straße 200, 59494 Soest
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 09:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 17.06.2026 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 52 IN 165/26 und 52 IN 172/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
52 IN 165/26
Arnsberg, 01.07.2026
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