Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan"
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Steinweg 3a, 26721 Emden
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 200530
EUID
DEP3101.HRA200530
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 152/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Beyer
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Obernstr. 2-12, 28195 Bremen
Telefon
0421 322649225
Termine & Fristen
Aufhebung mündliches Verfahren
12.06.2025
Festsetzung Vergütung
04.07.2025
Zustimmung Schlussverteilung
04.07.2025
Schlusstermin
06.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan" ist anhängig. Das Amtsgericht Delmenhorst hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Die Berechnungsmasse wurde auf 169.386,66 EUR festgelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, die vom Gericht festgesetzt wurden. Der verfügbare Massebestand beträgt 67.894,24 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.789.169,95 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 06.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Da…
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbmann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die Berechnungsmasse beträgt 169.386,66 EUR. Zu- und/oder Abschläge zur Regelvergütung sind nicht vorzunehmen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Da…
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbmann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Da…
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbmann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.08.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 163.401,04 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 5.985,62 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 169.386,66 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 58,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 21 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Da…
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbmann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 67.894,24 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.789.169,95 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Da…
12 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Michigan", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200530), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Michigan", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbmann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.09.2024
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