Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 8575
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WACO Bahn- & Elektroservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Paul-Gerhardt-Str. 08, 06773 Gräfenhainichen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 8575
EUID
DEW1215.HRB8575
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 40/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. André Schirrmeister
Adresse
Ankerstraße 3 a, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/2308811
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
08.05.2024 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.07.2024
Berichtstermin
06.08.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
06.08.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Leistungen für Eisenbahnen im Bereich der Planung, Prüfung, Sachverständigenleistungen und Revision sowie Montage und Serviceleistungen von Kabel- und sicherungstechnische Anlagen sowie Kabeltiefbau und Bauüberwachung und An- und Verkauf von elektro- und signaltechnischen Materialien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WACO Bahn- & Elektroservice GmbH ist am 08.05.2024 um 12:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 12.03.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Dipl.-Kfm. André Schirrmeister zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Verwalter als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.07.2024 anzumelden. Für den 06.08.2024 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 40/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WACO Bahn- & Elektroservice GmbH, Paul-Gerhardt-Str. 8, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRB 8575), vertr. d.: Torsten Conrad, Walther-Rathenau-Str. 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführer), ist am 12.03.2024 um 15.00 Uhr gegen die Schu…
Az.: 2 IN 40/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WACO Bahn- & Elektroservice GmbH, Paul-Gerhardt-Str. 8, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRB 8575), vertr. d.: Torsten Conrad, Walther-Rathenau-Str. 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführer), ist am 12.03.2024 um 15.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. André Schirrmeister, Ankerstraße 3 a, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2308811, Fax: 0345/2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 40/24: Über das Vermögen der WACO Bahn- & Elektroservice GmbH, Paul-Gerhardt-Str. 8, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRB 8575), vertr. d.: Torsten Conrad, Walther-Rathenau-Str. 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2024 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzve…
2 IN 40/24: Über das Vermögen der WACO Bahn- & Elektroservice GmbH, Paul-Gerhardt-Str. 8, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRB 8575), vertr. d.: Torsten Conrad, Walther-Rathenau-Str. 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2024 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. André Schirrmeister, Ankerstraße 3 a, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2308811, Fax: 0345/2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 06.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 40/24 In dem Insolvenzverfahren WACO Bahn- & Elektroservice GmbH, Paul-Gerhardt-Str. 8, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRB 8575), vertr. d.: Torsten Conrad, Walther-Rathenau-Str. 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. André Schirrmeister gem. § 208 InsO Masse…
2 IN 40/24 In dem Insolvenzverfahren WACO Bahn- & Elektroservice GmbH, Paul-Gerhardt-Str. 8, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRB 8575), vertr. d.: Torsten Conrad, Walther-Rathenau-Str. 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. André Schirrmeister gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.10.2024
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