Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wagner Gebäudetechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vellinghauser Str. 47, 44289 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 12042
EUID
DER2402.HRB12042
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 43/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.05.2024 , 11:59 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 09:02 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.06.2024
Forderungsanmeldefrist
16.07.2024
Einsichtnahme Unterlagen
29.07.2024
Berichtstermin
20.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Heizungs- und Sanitärinstallabionsmaterialien aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wagner Gebäudetechnik GmbH ist am 08.05.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt worden. Am 01.06.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Gläubigern ist eine Forderungsanmeldefrist bis zum 16.07.2024 gesetzt worden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.08.2024. Die Unterlagen sind ab dem 29.07.2024 zur Einsicht niedergelegt worden. Am 04.06.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 43/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12042 eingetragenen Wagner Gebäudetechnik GmbH, Vellinghauser Str. 47, 44289 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Wagner, Zum A…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 43/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12042 eingetragenen Wagner Gebäudetechnik GmbH, Vellinghauser Str. 47, 44289 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Wagner, Zum Amtswald 41, 58644 Iserlohn
Geschäftszweig: die Durchführung von Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Heizungs- und Sanitärinstallationsmaterialien aller Art
ist am 08.05.2024, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 43/24
Amtsgericht Dortmund, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 43/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12042 eingetragenen Wagner Gebäudetechnik GmbH, Vellinghauser Str. 47, 44289 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Wagner, Zum Amtswald 41, 58644 Iserlohn
Geschäfts…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 43/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12042 eingetragenen Wagner Gebäudetechnik GmbH, Vellinghauser Str. 47, 44289 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Wagner, Zum Amtswald 41, 58644 Iserlohn
Geschäftszweig: die Durchführung von Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Heizungs- und Sanitärinstallationsmaterialien aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2024, um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Dortmund, den 01.06.2024
Amtsgericht
260 IN 43/24
Amtsgericht Dortmund, 01.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 43/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12042 eingetragenen Wagner Gebäudetechnik GmbH, Vellinghauser Str. 47, 44289 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Wagner, Zum Amtswald 41…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 43/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12042 eingetragenen Wagner Gebäudetechnik GmbH, Vellinghauser Str. 47, 44289 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Wagner, Zum Amtswald 41, 58644 Iserlohn
ist am 04.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
260 IN 43/24
Amtsgericht Dortmund, 10.06.2024
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