Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wakayo Boden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Niermannsweg 2, 40699 Erkrath
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 22651
EUID
DER1608.HRB22651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 158/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
31.07.2024 , 09:24 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Groß- und Einzelhandel mit Bodenbelägen und anderen Artikeln zur Raumausstattung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 31.07.2024 um 09:24 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wakayo Boden GmbH, Niermannweg 2, 40699 Erkrath, angeordnet. Das Verfahren betrifft den Groß- und Einzelhandel mit Bodenbelägen und anderen Artikeln zur Raumausstattung. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 22651 eingetragen. Als gesetzlich vertretene Geschäftsführerin wird Frau York Peuckert genannt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal, bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wakayo Boden GmbH ist am 31.07.2024 um 09:24 Uhr durch das Amtsgericht Wuppertal eröffnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dominique Schulz bestellt, wobei Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit deren Zustimmung wi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wakayo Boden GmbH ist am 31.07.2024 um 09:24 Uhr durch das Amtsgericht Wuppertal eröffnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dominique Schulz bestellt, wobei Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit deren Zustimmung wirksam sind und Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt wurde. Am 02.01.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 158/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 22651 eingetragenen Wakayo Boden GmbH, Niermannweg 2, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn York Peuckert, Klottener Str. 69,…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 158/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 22651 eingetragenen Wakayo Boden GmbH, Niermannweg 2, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn York Peuckert, Klottener Str. 69, 50259 Pulheim
Geschäftszweig: Der Groß- und Einzelhandel mit Bodenbelägen und anderen Artikeln zur Raumausstattung.
ist am 31.07.2024, um 09:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 158/24
Amtsgericht Wuppertal, 31.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 158/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 22651 eingetragenen Wakayo Boden GmbH, Niermannweg 2, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn York Peuckert, Klottener Str. 69, 50259 Pul…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 158/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 22651 eingetragenen Wakayo Boden GmbH, Niermannweg 2, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn York Peuckert, Klottener Str. 69, 50259 Pulheim
ist am 02.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 158/24
Amtsgericht Wuppertal, 03.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 158/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 22651 eingetragenen Wakayo Boden GmbH, Niermannweg 2, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn York Peuckert, Klottener Str. 69, 50259 Pulheim
Geschäftszweig: Der G…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 158/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 22651 eingetragenen Wakayo Boden GmbH, Niermannweg 2, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn York Peuckert, Klottener Str. 69, 50259 Pulheim
Geschäftszweig: Der Groß- und Einzelhandel mit Bodenbelägen und anderen Artikeln zur Raumausstattung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 08:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 21.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National Bank AG Essen, IBAN: DE09 3602 0030 0008 9697 60; BIC: NBAGDE3EXXX
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 158/24
Wuppertal, 01.10.2024
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