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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Entwicklung von Immobilienobjekten jeder Art sowie der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken, deren Gebrauchsüberlassung an Dritte, Verwaltung und Verwertung im eigenen Namen, des Weiteren die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waldwohnen für Generationen GmbH ist am 30.10.2024 eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Burkert ist bestellt. Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen nach § 39 Abs. 1 InsO bis zum 18.06.2026 schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen. Die Anmeldung kann elektronisch erfolgen. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten steht es bis zum 02.07.2026 frei, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die Prüfung der Forderungen.
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