Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wallstreet H1 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 199674
EUID
DEF1103R.HRB199674
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36w IN 6222/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einwendungen gegen außergerichtlichen Vergleich
20.02.2025
Aufhebung
23.01.2026
Restschuldbefreiung Versagungsantrag
13.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wallstreet H1 UG (haftungsbeschränkt) wurde am 05.02.2025 auf Antrag des Insolvenzverwalters die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen außergerichtlichen Vergleich angeordnet; Einwendungen hiergegen waren bis zum 20.02.2025 möglich. Im weiteren Verlauf wurde am 23.01.2026 die Gelegenheit gegeben, bis zum 13.02.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO zu stellen. Schließlich ist das Verfahren durch Beschluss vom 23.01.2026, welcher am 02.03.2026 bekannt gegeben wurde, wieder aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 6222/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wallstreet H1 UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Weill-Gasse 7, 12627 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Döring
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162997
- Schuldnerin -
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Der Beschluss vom 23.01.2026…
36w IN 6222/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wallstreet H1 UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Weill-Gasse 7, 12627 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Döring
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162997
- Schuldnerin -
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Der Beschluss vom 23.01.2026 wird aufgehoben.
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Gründe:
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Bei der Schuldnerin handelt es sich nicht um eine natürliche Person.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 6222/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wallstreet H1 UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Weill-Gasse 7, 12627 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Döring
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162997
- Schuldnerin -
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1. Nach Beendigung der Abtre…
36w IN 6222/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wallstreet H1 UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Weill-Gasse 7, 12627 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Döring
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162997
- Schuldnerin -
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 13.02.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 6222/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wallstreet H1 UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Weill-Gasse 7, 12627 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Döring,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 162997
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Be…
36w IN 6222/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wallstreet H1 UG (haftungsbeschränkt), Kurt-Weill-Gasse 7, 12627 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Vivien Döring,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 162997
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.02.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.02.2025
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