Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 131291
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Insolvenzprofil
Wangerland Touristik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 131291
EUID
DEP3210.HRB131291
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 74/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Waculik
Rolle
Sachwalter
Adresse
Schlosserstr. 40, 26441 Jever
Telefon
04461/758690
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2025
Forderungsanmeldefrist
31.12.2025
Stichtag
22.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH (Aktenzeichen 10 IN 74/25) ist am 01.09.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters zur Verwaltung und Verfügung über die Masse berechtigt ist. Der vorläufige Sachwalter ist Rechtsanwalt Michael Waculik. Im weiteren Verlauf wurde dem Sachwalter die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmtes Handlungen sowie die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten erteilt. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 01.10.2025 anzumelden (nach Berichtigung des ursprünglichen Termins). Zudem wurde auf Antrag des Sachwalters eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (2. Prüfungstermin) einberufen. Die Anmeldefrist für diesen Termin ist bis zum 31.12.2025 festgesetzt, wobei der Stichtag für Widersprüche der 22.01.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist der Beschluss vom 26.06.2025 berichtigt worden.
Statt 27.6.2025 als Erlassdatum muss es richtig heißen: 26.6.2025 als Erlassdatum.
Der vollständige Beschluss kann…
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist der Beschluss vom 26.06.2025 berichtigt worden.
Statt 27.6.2025 als Erlassdatum muss es richtig heißen: 26.6.2025 als Erlassdatum.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, oder dem Landgericht Oldenburg, Elisabethstraße 6, 26135 Oldenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist dem vorläufigen Sachwalter die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der…
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist dem vorläufigen Sachwalter die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Michael Waculik, Schlosserstr. 40, 26441 Jever, Te…
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Michael Waculik, Schlosserstr. 40, 26441 Jever, Tel.: 04461/758690, Fax: 04461/75869151, E-Mail: kanzlei@waculik.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 26.06.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung der Sachwalter zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. D…
10 IN 74/25
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung der Sachwalter zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermäch…
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Schuldnerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt…
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Schuldnerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist der Beschluss vom 01.09.2025 berichtigt worden.
Statt: Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem …
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist der Beschluss vom 01.09.2025 berichtigt worden.
Statt: Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 13.10.2025 muss es richtig heißen: Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 01.10.2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, oder dem Landgericht Oldenburg, Elisabethstraße 6, 26135 Oldenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25 : Über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist am 01.09.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Michael Waculik, Schlosserstr. 40, 26441 Jever, Tel.: 04461/758690, Fax: 04461/75869151, E-Mail: ka…
10 IN 74/25 : Über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist am 01.09.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Michael Waculik, Schlosserstr. 40, 26441 Jever, Tel.: 04461/758690, Fax: 04461/75869151, E-Mail: kanzlei@waculik.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.10.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 03.09.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), Verfahrensbevollmächtigte: PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen,
wird auf Antrag des Sachwalters eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen V…
10 IN 74/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), Verfahrensbevollmächtigte: PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen,
wird auf Antrag des Sachwalters eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (2. Prüfungstermin) einberufen.
Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 31.12.2025.
Als Stichtag, welcher dem Termin der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird der 22.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 15.10.2025
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