Aufhebung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRB 5647
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Insolvenzprofil
Warnow Klinik Bützow gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRB 5647
EUID
DEN1206V.HRB5647
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
60 IN 499/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Beschluss Aufhebung
08.02.2024
Aufhebung
10.02.2024
Berichtigung
17.04.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warnow Klinik Bützow Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 10.02.2024 aufgehoben worden. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird gemäß § 260 Abs. 2 InsO überwacht. Der Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 08.02.2024 über die Aufhebung des Verfahrens wurde am 17.04.2024 dahingehend berichtigt, dass die Geschäftsführer der Schuldnerin als Herrn Dr. Marco Krüger und Herrn Jens Schmitter korrekt festgelegt wurden. Die Berichtigung erfolgte wegen einer offenkundigen Unrichtigkeit gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 499/23
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Warnow Klinik Bützow Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch d. Geschäftsführer Dr. Hans Jürgen Reiner, Am Forsthof 3, 18246 Bützow
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 5647
- Schul…
60 IN 499/23
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Warnow Klinik Bützow Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch d. Geschäftsführer Dr. Hans Jürgen Reiner, Am Forsthof 3, 18246 Bützow
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 5647
- Schuldnerin -
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Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 10.02.2024 aufgehoben.
Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht gem. § 260 Abs. 2 InsO.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 499/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Warnow Klinik Bützow Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch d. Geschäftsführer Herrn Dr. Marco Krüger und Herrn Jens Schmitter, Am Forsthof 3, 18246 Bützow
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: H…
60 IN 499/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Warnow Klinik Bützow Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch d. Geschäftsführer Herrn Dr. Marco Krüger und Herrn Jens Schmitter, Am Forsthof 3, 18246 Bützow
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 5647
- Schuldnerin -
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Der Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 08.02.2024 über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird im Rubrum dahingehend berichtigt, dass die Geschäftsführer der Schuldnerin richtig lauten: Herrn Dr. Marco Krüger und Herrn Jens Schmitter.
Gründe:
Der o.g. Beschluss war gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO wegen einer offenkundigen Unrichtigkeit zu berichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
oder bei dem
Landgericht Rostock
August-Bebel-Straße 15 - 20
18055 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 17.04.2024
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